Kollege Quin weiß so gut wie jedermann sonst, daß in den meisten Fällen die DA-Mitglieder Gewerkschaftsmitglieder sind, häufig identisch mit den GBA-Funktionären - und noch mit einigen anderen, wie Kollege Forstner heute sehr treffend ausgeführt hat.
Einräumen muß ich, daß es formal falsch von mir war, DA-Mitglieder pauschal als "(Gewerkschafts)FUNKTIONÄRE" zu bezeichnen.
Ich habe dabei ganz außer Acht gelassen, was für Meister gerade Gewerkschaftsfunktionäre in der Kunst der Persönlichkeitsspaltung sind: Da glaubt man z.B. in Neugebauer einen Gewerkschafter erblickt zu haben
- dabei ist er doch ÖVP-Nationalrat! Und das Eine hat mit dem Anderen doch statutengemäß überhaupt nichts zu tun - oder kommt etwa der Begriff "ÖVP" im PVG vor? [Der beste Beweis für diese Trennung besteht wohl darin, daß sowohl Dr Jekyll als auch Mr Hyde separate Gehälter bekommen ;-)]

Entscheidend an den Reaktionen von Koll. Quin und Adam - und darauf hat bereits Koll. Wittek aufmerksam gemacht, indem er schrieb, daß es Quin und Adam nur darum gehe, die Äpfel und Birnen in die richtigen Körbe zu sortieren - ist jedoch die geflissentliche Ignorierung des folgenden Argumentes aus meinem Kommentar:

"... so hätte es auf jeden Fall Aufgabe der Gewerkschaft sein müssen, umgehend auf eine Novellierung dieses Paragrafen [§23 Abs. 3 PVG ]zu drängen - dahingehend, daß beim Rücktritt eines DA der Fachausschuss AUTOMATISCH die Vertretungskompetenz bekommt, damit die betroffenen KollegInnen nicht in der Luft hängen."

Der Skandal liegt nicht darin, daß an jener HAK niemand das PVG gekannt hat - der Skandal liegt darin, daß das PVG derart (Gewerkschafts)Mitglieder-feindlich beschaffen ist und sich niemand in der Gewerkschaft bemüßigt gefühlt hat, auf eine Reparatur dieses Übelstandes zu drängen. Es ist ja auch kein vernünftiger Grund zu ersehen, warum der Gesetzgeber eine entsprechende Novellierung verweigern sollte.

Wenn Kollege Quin schreibt: "Die GÖD daher für eine unglückliche Bestimmung im PVG verantwortlich zu machen, ist daher ungerechtfertigt", dann liest er in meine Worte etwas hinein, was nicht drin steht (habe ich doch ausdrücklich geschrieben: "Zwar hat die Gewerkschaft das PVG nicht selber beschlossen"). Ich habe die GÖD nicht für den Wortlaut des Gesetzes verantwortlich gemacht, sondern für ihr Nichtstun im Angesicht des Gesetzes:
"Wenn der ÖAMTC /ARBÖ im Kleingedruckten einen Passus hätte, wonach an Sonntagen keine Pannenhilfe geleistet wird, dann würde sich jedes Mitglied gefrotzelt vorkommen - bei der Gewerkschaft stört so etwas aber offenbar niemanden."

Mit ihren Reaktionen haben die beiden Gewerkschafts-FUNKTIONÄRE [oder sind sie in ihrer Rolle als Akteure im LF vielleicht doch keine, sondern nur Privatpersonen? - Immerhin kommt der Terminus "Lehrerforum" im PVG gar nicht vor! ;-)] Quin und Adam glaubwürdiger, als ich es je argumentieren könnte, illustriert, worin das Problem liegt: in einer formalistischen Sicht der Dinge (der Kollege Wallner wird doch nicht DA und GBA verwechselt haben?) - Hauptsache, juristisch und statutengemäß ist alles in Ordnung. (Ergebnis: "Mangels Zuständigkeit konnte aber die diesbezügliche Geschäftsführung des Fachausschusses das Gesetz nicht verletzen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.")
Wenn Koll. Quin schreibt: "Zweifellos wäre in diesem Punkt eine Änderung des PVG wünschenswert" - dann bleibt er die Antwort schuldig, warum das nicht schon lange geschehen ist, und wer für dieses Versäumnis verantwortlich zeichnet. Aber wenn man sich mehr für die Form als für den Inhalt interessiert, dann braucht man letzteren ja auch nicht zu hinterfragen.
Bei Direktor Adam ist es noch schlimmer: er vermag sich nicht einmal das Zugeständnis des Koll. Quin abzuringen - aber das ist nur natürlich, weil er ja in der Hierarchie über ihm steht.

Erich Wallner







-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Eckehard Quin
Gesendet: Montag, 6. Januar 2003 11:53
An: Lehrerforum
Betreff: LF: Re: GÖD - Ferienquiz

Lieber Kollege Wallner!

Ich kann mich der Ansicht von Kollegen Digruber nur anschließen. Zweifellos wäre in diesem Punkt eine Änderung des PVG wünschenswert, doch sollte man, wie Kollege Digruber es ausdrückt, nicht Äpfel mit Birnen verwechseln. Ich muss Sie wohl nicht darauf hinweisen, dass Personalvertretungsorgane und Gewerkschaftsorgane NICHT ident sind und sich in ihren Rechten, Pflichten und Aufgaben unterscheiden. Die GÖD daher für eine unglückliche Bestimmung im PVG verantwortlich zu machen, ist daher ungerechtfertigt.

Mit kollegialen Grüßen

Eckehard Quin





Sg. Koll. Wallner!

Ich vermute wie Koll. Digruber, dass Sie nicht im Stande sind zwischen PV/DA und GBA zu unterscheiden. Sie sollten sich für die kommenden Quiz(Witz)-Einlagen mit den Kompetenzen der veschiedenen Organe auseinandersetzen. Am Rande: auch in einem Rechtsstaat bekommt nicht jeder das Recht, das er persönlich als Recht ansieht.

Hans Adam


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