"Sozalexperte" Marin im ORF:
"Nur 39 Prozent Eigenleistung"

Eigenleistung bei den ASVG-pensionistInnen meint vermutlich die von ihnen mit ihrer Arbeitsleistung finanzierten ArbeitnehmerInnen- UND Arbeitgeberbeiträge zur Pensionsversicherung, der staatliche Zuschuss - seit Jahren abnehmend - beträgt rund 20%. Bei den BeamtInnen hat der wohlfeile neoliberale Wende-Experte Marin nur den "ArbeitnehmerInnenbeitrag" gerechnet, den "Arbeitgeberbeitrag" müsste der Staat leisten, er ist also kein nicht-staatlicher Beitrag, nicht-staatlicher beitrag sind also nur die Abzüge am BeamtInnen-Gehaltszettel. d.h.
ASVG: 40% ArbeitnehmerIn + 40% Arbeitgeber (Teil der "Lohnnebenkosten") + 20% staatlicher Zuschuss
BeamtInnen: 40% BeamtInnen + 60% staatlicher Zuschuss
Beui dieser überlegung fehlen die Unterschiede wie Höchstbemessung u.a., ich glaube aber, dass seitens der GÖD-ExperteInnen in die oben angedeutete Richtung argumentiert werden könnte - wenn die GÖD sich derzeit nicht wieder einmal bedeckt und abwartend verhielte. Glück auf + mit der Bitte um weitere Informationen zum Pensionsthema! Reinhart Sellner

Erich Wallner wrote:

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im
> Auftrag von Vyhnalek
> Gesendet: Samstag, 4. Januar 2003 13:52
> An: Lehrerforum
> Betreff: LF: Beamtenpensionen
> Marin führte zudem an, dass es bei den Beamtenpensionen lediglich eine
> Eigenleistung von 39 Prozent gebe. Bei den ASVG-Pensionen liege dieser
> Wert bei 81 Prozent. Hier müsse es zu einer Annäherung kommen.
>
> Dazu eine konkrete Frage:
> Weiß jemand, wie hoch der Prozentsatz der Eigenleistung bei den
> Pensionen z. B. in der Landwirtschaft oder im Gewerbe ist?
> Um Antwort bittet
> Alois Vyhnalek
> 2084 Weitersfeld 272
> alois.vyhnalek@aon.at
>
> Offenbar ist der Begriff "Eigenleistung" nicht so einfach zu
> definieren. Falls er dasselbe bedeutet wie "Deckungsbeitrag", so gehen
> auch darüber die Angaben auseinander: In der "GÖD" Juli-August 2002
> Seite 35 gibt der Verfasser für Beamte einen Deckungsbeitrag von 52,8%
> an (ASVG: ~71%). Bei Marin (s.o.) liest sich das ganz anders.
>
> Vor allem aber macht die vergleichende Diskussion nur Sinn, wenn man
> Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag auseinanderrechnet (weil es ja
> bei den pragmatisierten Beamten bekanntlich keinen Arbeitgeberbeitrag
> gibt). Ich habe noch nirgendwo gelesen, wie hoch der reine
> Arbeitnehmeranteil im ASVG ist.
>
> Da der Arbeitnehmerbeitrag bei den Beamten um 2,3% höher ist als bei
> den ASVGlern(in Prozentpunkten; relativ liegt das zwischen 1/4 und 1/5
> mehr!), kann ich mir nicht vorstellen, daß wir im Vergleich
> zahlenmäßig viel schlechter liegen können (auch wenn wir vorläufig
> noch von 80% des Letztbezuges ausgehen, was bald eh nicht mehr der
> Fall sein wird.) Dazu kommt noch, daß Beamtinnen die Versicherung um 5
> Jahre weniger lang in Anspruch nehmen.
>
> Es ist schwer für Laien, eine derartige Diskussion zu führen. Ein
> Argumentarium der Gewerkschaft wäre da sehr nützlich. Kennt jemand
> eines ... ? :-(
>
> Erich Wallner
>
> --
> Diese Liste wird vom Personal Computer Club (http://www.pcc.ac)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
> e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.

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