Wenn das nur kein Pyrrhussieg war!

Nach den Ausführungen von Koll. Sellner hat Lorenz hier einen sehr undurchsichtigen, aber vermutlich hintergründigen Zweifronten-Krieg geführt. Der Gang zum Bezirksgericht mag juristisch möglich gewesen sein, politisch war er aber falsch. Den Vorwurf des falschen Zitierens hätte man viel eleganter widerlegen können, nämlich durch Veröffentlichung der richtigen Protokolle. Eine basisdemokratische Bewegung bräuchte es nicht zu scheuen, über den Diskussionsstand Auskunft zu geben. So bleibt an der UBG hängen, dass sich ihr Vorstand typisch kleinbürgerlich verhält. Und damit kann sie wohl wirklich nicht mehr "diffamiert" werden, in einem (grün-) politischen Eck (oder im fortschrittlichen Lager) zu stehen. Eine fortschrittliche Organisatuion ist für mich eine, die die Kollegenschaft einigt und lenkt.

Günter Wittek


-----Ursprüngliche Nachricht-----
From: Reinhart Sellner
To: 'Lehrerforum'
Cc: Arnold
Sent: Friday, January 10, 2003 9:38 PM
Subject: Re: LF: Verurteilung in erster Instanz eines 'Ex -GÖD (FCG) Funktionärs


Die Untergriffe diverser anonymer MailerInnen, allem Anschein nach aus dem FCG/ÖPU-Umfeld, bis hin zu den nun als kriminell verurteilten Praktiken von Marion Brändle=Robert Lorenz Anfang 2002, haben nicht nur die UBG diffamiert, sondern - ohne vergleichgbare strafbare Tatbestände - jede Opposition zu diskreditieren versucht, die sich gegen das Abwarten und Beschwichtigen der FCG-geführten LehrerInnensektionen und der GÖD insgesamt gestellt hat. Die von den KollegInnen an den Schulen getragenen, miteinander vernetzten gewerkschaftlichen Aktionen gegen das Budgetbegleitgesetz und das LDG neu waren diesen anonymen Mailern ein Ärgernis, weil ohne Genehmigung durch eine Bundesleitung oder den GÖD-Vorstand. Vor allem die von der FCG nicht unterstützte und daher nolens volens eigenständige, von (GÖD-)Betriebsausschüssen und Dienststellenausschüssen nicht mit, sondern selbstbewusst neben der GÖD organisierte Boykottbewegung 2001/02 sollte geschwächt werden, allerdings ohne durchschlagenden Erfolg. Was aber mit diesen Untergriffen gelungen sein dürfte: Das Lehrerforum als aktivierendes Vernetzungsforum, das den Protesten einzelner Schulen Zusammenhang, Zusammenhalt und rasche Verbreitung ermöglichte, wurde für einige Zeit beschädigt. Die von Koll. Adam u.a. offen und ohne jedes Versteckenspiel ausgelösten und von Kontrahenten immer wieder aufgegriffenen Re, Re-Re und SupRe taten ein Übriges zur Schwächung der Ausstrahlung und Wirksamkeit des Lehrerforums. Dieser Versuch, das Lehrerforum um LeserInnen und MultiplikatorInnen zu bringen, dürfte aber im Scheitern begriffen sein. Das Gerichtsurteil aus Vorarlberg unterstützt alle KollegInnen, denen gegenseitige Information + Diskussion von Lehrerinnen ein Anliegen sind.

Koll. Lorenz ist aber nicht nur Marion Brändle. Ich habe ihn in der Bundessektion AHS gerade in Zusammenhang mit der UBG als sachlich argumentierenden FCG-Kollegen erlebt, nie als aggressiv polemisierenden Scharfmacher. Zuletzt habe ich von ihm in Zusammenhang mit dem Streiktag der UBG im Mai 2002 gehört. Da hat er, aus Protest gegen das Vorgehen des GÖD-Vorsitzenden Koll. Neugebauer, der den Einschüchterungsversuchen des Landesschulrates die Mauer machte, aus Protest seine FCG-Funktionen in der GÖD zurückgelegt. Er wolle nicht länger für eine Gewerkschaftspolitik stehen, die Reallohnverluste und sich verschlechternde Arbeitsbedingungen nicht verhindert. Ekkehard Muther hat am 30.5.02 bei der Wiener Kundgebung für kräftige Lohnerhöhungen und mehr LehrerInnendienstposten (KV, Kustodiate, kleinere Klassen + Lerngruppen usw.) ausführlich aus dem Rücktrittsschreiben des Koll. Lorenz zitiert.

Beim Lesen des Vorarlberger Urteils habe ich mich daran erinnert, vielleicht weil ich einer der Vorredner Koll. Muthers bei dieser Protestkundgebung vor dem Bildungsministerium gewesen bin.

Reinhart Sellner, UG-Vertreter in der BSL AHS der GÖD



Arnold wrote:

> Ex-GÖD-Funktionär Robert Lorenz verurteilt
> Eine Information der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft
>
> Heute, am 9. Jänner 2003, hat das Bezirksgericht Feldkirch den
> AHS-Lehrer und ehemaligen Funktionär der Gewerkschaft öffentlicher
> Dienst (GöD) Robert Lorenz wegen Verstoßes gegen §51 Datenschutzgesetz
> (Datenverwendung in Gewinn- und Schädigungsabsicht, siehe Anmerkung)
> in Abwesenheit zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagsätzen à 30
> Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ... Lorenz war
> Funktionär der Fraktion christlicher Gewerkschafter in der
> Vorarlberger Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Kassier der
> Landessektion AHS und zuvor Vorsitzender des Vorarlberger Arbeiter-
> und Angestelltenbundes der ÖVP. Im Mai 2002 legte er seine Funktionen
> in der Gewerkschaftssektion AHS zurück.

> Für die Unabhängige Bildungsgewerkschaft
> Elisabeth Lechner und Ekkehard Muther
>



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