Kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob es für die Abberufung / Bestellung von AdministratorInnen verbindliche Bestimmungen gibt? (z.B.: Rolle der PV, SGA...). Bitte keine Verweise aufs Schulklima!
 
Herzlichen Dank
 
Hans Gruber
Vors. d. GBA
GfBerufstätige Wien
Henriettenplatz 6