Die Bestellung des Administratoprs ist mit Änderungen der Lehrfächerverteilung verbunden, wenigstens eine halbe Lehrverpflichtung ist neu zu besetzen bzw. umzubesetzen. Das Einverständnis des DA ist dazu noitwnedig. Vorgangsweise wie Lehrfächerverteilung: Direktor schlägt vor, DA stimmt zu oder lehnt ab, die Ablehnung ist schriftlich zu begründen und der neuen/veränderten Lehrfächerverteilung beizulegen , ein Nicht-unterschreiben genügt nicht. Im Zweifelsfall (Fristen, keine Unterschrift verlangt...) Gesprächsprotkoll mit Info des/r Direktor/in in dem dieser Absich oder erfolgte meldung mitteilt, Ablehnung + Begründung an Direktor zur Weiterleitung + Kopie an vorgesetzte Behörde + Kopie an Fachausschuss, der diese Lehrfächerverteiligungsablehnung auf SSR/LSR-Ebene vertritt.
Glück auf + kein Hinweis aufs Schulklima (das in der Regel so oder so ist, dass es Einvernehmen gibt).
Reinhart Sellner

Hans Gruber wrote:

Kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob es für die Abberufung / Bestellung von AdministratorInnen verbindliche Bestimmungen gibt? (z.B.: Rolle der PV, SGA...). Bitte keine Verweise aufs Schulklima! Herzlichen Dank Hans GruberVors. d. GBAGfBerufstätige WienHenriettenplatz 6