Hätte gerne die Meinung der KollegInnen zum Bildungsdokumentationsgesetz erfahren.
 
Dazu aus dem
HYPERLINK "http://www.bmbwk.gv.at/start.asp?OID=7814&isIlink=1&bereich=3&gwort="Rundschreiben: 2002-39a ; GZ 13.002/3-VII/B/8/02 ; Österreichische Schulstatistik 2002/03 – Erhebung der allgemeinbildenden Pflichtschulen (APS) ...
An alle Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)  
„Ausblick auf die nächstjährige Erhebung:
Ab dem Jahr 2003 wird die laufende Schulstatistik durch das Bildungsdokumentationsgesetz (BGBl. Nr. 12/2002 vom 8.1.2002) auf eine neue gesetzliche Basis gestellt und die Art und der Inhalt der zukünftigen Datenmeldungen neu geregelt.  
Die entscheidendste Neuerung stellt dabei sicherlich die Umstellung der Schülerdatenmeldung auf Einzeldatenbasis dar. Das bedeutet, dass nicht mehr die Schulklassen nach bestimmten Merkmalen zu kategoriesieren sind, sondern die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Zur eindeutigen Identifikation der Schüler/innen dient die Sozialversicherungsnummer……………
Andrea Rubik