Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Günter Wittek schrieb:
> ...
> Die Betrachtung von Koll. Friebel ist schon etwas einseitig, wenn man
> weiss, dass die aufgezählten Erfolge, wie die Einführung der Wahl-
> pflichtfächer, in der Argumentation dafür verwendet werden uns
> vorzurechnen, welche Schüler-Lehrer-Quote wir an der AHS haben, und
> dass genau damit jetzt von der Regierung begründet wird, dass deswegen
> die Klassenschülerhöchstzahl hoch bleiben muss ( und da wird selbst
> ein recht erfolgreiches Volksbegehren ignoriert!). Wir haben also
> Verbesserungen auf einer Seite mit einer massiven Verschlechterung
> (Höchstzahl kann auch überschritten werden) "erkauft".

Bei der Bestimmung, dass die Klassenschülerhöchstzahl überschritten werden kann, handelt es sich nicht um eine Verschlechterung, die etwa als Preis für Verbesserungen in anderen Bereichen bezahlt worden wäre: Früher war die Klassenschülerhöchstzahl 36. Als sie auf 30 gesenkt wurde, wurde gleichzeitig die Möglichkeit eingeführt, sie in Ausnahmefällen um bis zu 20% zu überschreiten, wenn man dadurch Abweisungen von Schülern vermeiden kann. Das war damals also keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung der bis dahin geltenden Situation.

Selbstverständlich würde ich mir eine Abschaffung dieser Ausnahmebestimmung wünschen. In der Unterstufe sollte grundsätzlich nicht jedes Kind in die AHS gehen, sondern nur die dafür geeigneten - und für die gibt es genug Plätze, auch ohne Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl. In den Pflichtschulen und in der Oberstufe der AHS sollte man so viele Klassen einrichten, wie sich aufgrund der Schülerzahlen bei Einhaltung der Klassenschülerhöchstzahl ergibt, und auch die entsprechenden Werteinheiten zur Verfügung stellen.

Außerdem halte ich die Art und Weise, wie diese Bestimmung derzeit in manchen Bereichen gehandhabt wird (indem man sie eben nicht nur in Ausnahmefällen anwendet), für einen Missbrauch einer Ausnahmebestimmung.

Selbstverständlich wäre eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Bildungssystems. Wenn der Schuldenberg der Republik Österreich kleiner wäre, wäre diese Forderung sicher leichter durchsetzbar. Versuchen müssen wir es aber trotzdem, denn eine gute Bildung muss auch etwas kosten dürfen.

Zum Vorschlag, die 2/3-Mehrheit für Schulgesetze abzuschaffen, schrieb Koll. Wittek:
> ...
> Und schließlich erlaube ich mir doch noch anzumerken, dass der
> Vorschlag diesmal von dem ÖVP-Sondierungsverhandler bzw.
> Regierungsbildungs-Verhandlungsvorbereiter Bartenstein gekommen ist,
> verbunden mit der Aufforderung an die SPÖ, jetzt doch Bereitschaft zu
> zeigen "sich zu bewegen". Mir scheint es nach dem Statement von Koll.
> Friebel eher so, dass Bartenstein wohl eher noch in der eigenen Partei
> Überzeugungsarbeit zu leisten haben wird.

Oder umgekehrt:
Diejenigen in der ÖVP, die sich mit Bildungspolitik befassen, werden Überzeugungsarbeit bei jenem Parteikollegen leisten müssen, von dem dieser Vorschlag kommt, damit er versteht, warum die 2/3-Mehrheit für grundlegende Schulgesetze wichtig ist. Ministerin Gehrer ist sich dessen durchaus bewusst, sie hat ja die Forderung gleich nach Veröffentlichung des 10-Punkte-Programms relativiert.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Friebel
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