Es scheint so, als wäre ein Teil der politischen Diskussion an Koll. Neidhart vorbeigegangen.
Unter dem Titel "der gläserne Schüler" wurde das Bildungs- dokumentationsgesetz eingehend diskutiert, auch mit Verfassungsjuristen, allerdings mit dem Ergebnis, dass gegen dieses Gesetz erst dann geklagt werden kann, wenn es erstmals Geschädigte gegeben hat.
Die kuriose Situation: Viele von uns vermuten, dass Schaden eintreten wird. Aber es ist Gesetzeslage. Gegen das Gesetz kann erst Verfassungsklage erhoben werden, wenn es den ersten Geschädigten nachweislich gibt. Man mutet uns zu, an einem voraussehbaren Schaden mitzuwirken. Das ist wohl auch ein "Privileg", das wir haben. ;-)
Aber solange Gewerkschaftsarbeit und Widerstandsrecht wie
nicht zusammenpassende Begriffe erscheinen, müssen wir solche Privilegien aushalten. Ich habe gehört, dass manche Kollegen "Partisanenaktionen" planen und sich beim Eintippen der SV-Nummer ständig vertippen wollen. Mir erscheint das nicht zielführend, sondern nur eine unnötige zusätzliche Mehrarbeit. Weil die Fehler schließlich doch berichtigt werden müssen. Die wirkliche Chance besteht m.E. nur in einer Korrektur des Gesetzes durch den Gesetzgeber. G.W.
----- Ursprüngliche Nachricht -----
From: W.Neidhart
To: 4 LEHRERFORUM
Sent: Saturday, January 25, 2003 9:51 PM
Subject: LF: Re:Bildungsdokumentationsgesetz
Liebe Kollegen im Lehrerforum,
Ich dachte in meiner ersten Mail eigentlich daran, dass das Problem
der Übermittlung angesprochen wäre - sorry!
Das Bundesgesetz zur Bildungsdokumentation
(www.statistik.at/_downloads/schule/gesetz.pdf)
stammt vom 8.1.2002, trägt die Unterschrift Schüssel und Klestil
und trat mit 1.1.2003 in Kraft. Leider hat vor Jänner 2002 und
danach niemand datenschutzrechtliche Bedenken geäußert und mir
scheint, jetzt ist es zu spät.
Der Haken an den Daten ist nicht nur deren Inhalt, sondern deren
Verknüpfung über die Soz.Vers.Nr. mit allen anderen gespeicherten
Daten im Gesundheitswesen, Finanzwesen u.ä. Laut Gesetz muss die
Soz.Vers.Nr. in der Bildungsdatenbank verschlüsselt werden und der
Schlüssel ist geheim (!) zu halten, ebenso ist der Zugriff auf diese
Daten genau zu protokollieren.
Man kann jetzt der Meinung sein, das wäre Schutz genug oder man
glaubt auf Grund schlechter Erfahrung mit dem Datenschutz NICHT
daran (ich neige eher zum zweiteren Fall).
Dazu kann ich ein echtes "Schmankerl" aus Kärnten vermelden: mit
Weisung (per e-mail) vom Freitag,25.1.03, möchte der LSR Präsident alle
PRIVATadressen der Kärntner Schüler zwischen 10 und 19 Jahren von
jeder Schule haben, und zwar "umgehend".
Zweck der Sache wäre eine persönliche Einladung zur Teilnahme an
einem Wettbewerb !?!
Wer ein Schelm ist, könnte daran denken, dass im März bei uns
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen stattfinden und zum ersten Mal
die 16-jährigen wählen dürfen! (der amtsführende Präsident des LSR
wird vom Landeshauptmann eingesetzt!)
Wenn ich daran denke, was z.B. die Zeitung "BRAVO" oder ähnliches
für ein derartig gut sortiertes Datenmaterial bieten würde, könnte
man auf die nächsten Gehaltserhöhungen leicht verzichten.
So gesehen kann einen nur grausen, wenn man daran denkt, was
mit den Daten der Bildungsdokumentation alles geschehen könnte, wenn
höchste Stellen mit Datenmaterial leichtsinnig umgehen.
--
Mit den besten Grüßen aus Oberkärnten,
W.Neidhart mailto:neidhart@utanet.at
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