Liebe Kollegen im Lehrerforum,
Das Bildungsdokumentationsgesetz zeigt den "naiven" Umgang unserer
Regierungsvertreter mit dem Datenschutz. Da die Beweislast beim
Geschädigten liegt, wird es dem Bürger schwer gemacht, die Republik
auf Schadenersatz zu klagen - so ist es aber leider schon seit jeher
beim Datenschutz!
Wo hätte man also vor 2 Jahren protestieren sollen?
Zur Dateneingabeverweigerung: die SVNR umfasst insgesamt 10 Ziffern.
Die ersten drei werden am Geburtstag der jeweiligen Person eindeutig
vergeben, die 4. Ziffer ist eine Prüfziffer und der Rest ist das
Geburtsdatum. Zur Berechnung der Prüfziffer gibt es einen bekannten
Algorithmus und jedes bessere Schülerverwaltungsprogramm hat diesen
Algorithmus eingebaut = Fehlermeldung bei der Falsch-Eingabe (z.B. in
SCHÜSTA).
Wir werden die "Krot" wohl schlucken müssen, wozu das ganze aber
dient, weiss ich auch nicht! Wahrscheinlich werden in der
Bundesanstalt "Statistik Austria" dadurch etliche Arbeitsplätze
gesichert.
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Mit den besten Grüßen aus Oberkärnten,
W.Neidhart mailto:neidhart@utanet.at
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