Nun heißt es wohl, sich in Dankbarkeit und Ehrfurcht zu verneigen.


Im Zusammenhang mit dem LDG NEU sollte vielleicht auch noch erwähnt werden, dass in den letzten Wochen einige Pflichtschulen in Vorarlberg vom Rechnungshof geprüft wurden und unter anderem die Supplierregelung beanstandet wurde. Bisher war es üblich, Supplierstunden dann zu bezahlen, wenn der Lehrer zumindest einen Tag vorher wusste, dass er eine Stunde zu supplieren hat und sich daher auf diesen Unterricht vorbereiten konnte. Unbezahlt war die Supplierung dann, wenn der Lehrer / die Lehrerin morgens um viertel vor acht erfuhr, dass er / sie um 8 uhr eine Klasse zu betreuen hat oder wenn eine zweite Klasse parallel mitbetreut wurde. Diese Regelung wird vom Rechnungshof aber scheinbar nicht gut geheißen.

Vermutlich ist also damit zu rechnen, dass nach Vorliegen des Rechnungshofberichtes Supplierstunden erst dann bezahlt werden, wenn der Lehrer / die Lehrerin vorher nachweislich die 10 Aufsichtstunden aus dem Topf C abgeleistet hat. Fachsupplierungen ade, Zeitung lesen wird in.

Ich kann es nach wie vor nicht fassen, dass dieser "Töpfe-Schwachsinn" die Erfindung einer sogenannten Interessensvertretung (auch unter dem Namen GÖD
bekannt) ist.

Christian Schett
PS Bregenz



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Johanna Kainz
Gesendet: Mittwoch, 29. Januar 2003 16:13
An: Lehrerforum
Betreff: LF: "Belohnungsaktion" für APS


Info:

"Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt mit Erlass vom 29. Okt. 2002 mit, dass für die Belohnung für pädagogisch-administrative Leistungen von Lehrerinnen und Lehrern an allgemein bildenden Pflichtschulen für das Schuljahr 2002/03 ein Betrag von EUR 100 pro Klassse, mindestens jedoch EUR 600 pro Schulstandort zur Verfügung gestellt wird. Das bm:bwk empfiehlt, dies Belohnung primär den Lehrerinnen und Lehrern zu gewähren."

NÖ: "Auf Initative des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen ist es in Gesprächen mit FBM Elisabeth Geher gelungen, Belohnungen für klassenführende Lehrerinnen und Lehrer bzw. für Klassenvorstände zu erwirken. Diese Belohnung in der Höhe von € 116.- wird jeden der obengenannten
Lehrerinnen und Lehrer durch den LSR für NÖ angewiesen." - Dieser Betrag
erschien tatsächlich auf dem Jänner-Gehaltszettel.

Wien: "Es obliegt der Entscheidung der Lehrerkonferenz, wie der genannte Geldbetrag zu verteilen ist. Aus Gründen der Verrechnungsvereinfachung wird festgelegt, dass der Belohnungsbetrag pro Lehrer/in mindestens EUR 50.- betragen sollte. Für eine mögliche Entscheidungsfindung zur Zuerkennung einer Belohnung für pädagogisch administrative Leistungen wären z.B.: Projektarbeit, Schulbuchaktion, Klassenführung bzw. Klassenvorstandstätigkeit usw. zu berücksichtigen."

Und außerdem gibt es einen Landesschulrat, der noch nicht weiß, wem er wieviel Geld geben sollte.

Das war eine Information. Deshalb gibt es keine Stellungnahme meinerseits - jetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Johanna Kainz

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