>
> Ein Argument von ihm, das mir bisher nicht aufgefallen war, ist der
>Umstand, daß die Gleichstellung von Mann und Frau im öffentlichen
>Dienst insofern „gegen“ die Beamten wirkt, als sie die Differenz der
>Pensionen noch akzentuiert. Die Differenz ASVG (weiblich) versus
>Beamtinnen ist offenbar noch größer als die Differenz ASVG (männlich)
>versus Beamte.
> Das Ergebnis: In der Diskussion um Pensionen wird die im öffentlichen
>Dienst BESSER umgesetzte Emanzipation der Frau als Argument GEGEN den
>öffentlichen Dienst verwendet: "Seht her, wie hoch deren Pensionen
>sind!"
>
Bezüglich der beamteten Frauen gibt es noch andere gründe, zu einer höheren
Durchschnittspension führen:
z.B. Pensionsalter um 5 jahre höher als im ASVG-System und wesentlich geringerer Anteil an Teilzeitsarbeit (früher noch weniger)

> Darüber hinaus (und darauf weist auch Jantschitsch hin) haben gut
>Verdienende in der Privatwirtschaft mit ihren jenseits der
>Höchstbeitragsgrundlage von € 3270 ersparten Pensionsbeiträgen (dazu
>kommt noch der niedrigere Satz!) natürlich auch privat vorgesorgt –
>darüber gibt es aber keine Statistiken.

Nachdem hier immer wieder bewußt gelogen wird (Marin usw.) muss man auch den eigenen KollegInnen immer wieder etwas vorrechnen:
Beispiel: Gehaltsstufe 18, KV, einige wenige MDL-Stunden, ergibt für einen
ca. 55-jährigen Kollegen ein Jahresbrutto von ca. 800 000.- (alles noch in
Schilling)
er bezahlt dafür einen Pensionsbeitrag von S 100 400.- (12,55%) wäre er ASVG-versichert, wären das nur 10,25% von 621 000.- also S 63650.-

das sind monatlich um S 3060.- !! mehr.

Und das über viele Jahre, in denen man dieses Geld zum Vergleich versicherungstechnisch anlegen könnte, dazu auch noch die fehlende Abfertigung.

Trotzdem erlauben sich sog. Fachleute und auch Regierungsvertreter seit Jahren unter die Bevölkerung zu bringen, dass "bei gleichen Beiträgen", also zu Unrecht, die Pensionen der Beamten so hoch sind.


Übrigens eine Folge des ÖVP-Plans zur Abschaffung der Frühpension:

Der Jahrgang 1945 kann noch mit 60 ohne wesentliche Verluste in Pension gehen. Jahrgang 1948 z.B. , also 3 jahre älter, bedeutet, wie ich die Absicht auffasse,
5 Jahre länger, und dazu noch die Durchrechnung !!
Kann man solches wirklich vorhaben?

mfg. Franz Schmied


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