1. Da unterscheiden wir uns ja gerade: Koll. Häfele will die "Angemessenheit der Aufgabenstellung" überprüfen. Und wenn er einen Schularbeitsschnitt von 1,8 oder von 4,0 herausbekommt, dann war sie halt nicht angemessen. - Was jetzt?
Jetzt ist zwar der Lehrer bewertet worden, aber was fangen wir mit der Note für den Schüler an? Die 4,0 - Schularbeit könnte man ja noch zur Not als Streichresultat werten, worüber sich niemand aufregen wird. Aber bei den 1,8 wird das schwerlich gehen - obwohl das auch weit daneben liegt.
Ich sehe keinen Sinn darin, solche Kröten zu verspeisen. Eine Schularbeit macht man nicht zur Überprüfung der Validität eines Tests, sodern zur Überprüfung der Schüler-Kenntnisse. Wenn ersteres letzteres konterkariert, dann stimmt was nicht an der Philosophie.

2. Von wem wird die Aufschlüsselung verlangt - vom LSI oder vom Vorsitzenden? Der Vorsitzende kann sich diesbezüglich sowieso brausen gehen, weil er kein Vorgesetzter ist, und daß ausgerechnet die aufmüpfigen Vorarlberger dem LSI keinen Widerstand leisteten, wundert mich. Das wäre ein typischer Fall für gewerkschaftlichen Rechtsschutz ...
Ist schon die Bekanntgabe an Eltern und Schüler eine unklare Sache, weil im Gesetz nur von einem "Gesamtkonzept der Rückmeldungen und Leistungsfeststellungen" und nicht von punktuellen Leistungsfeststellungen die Rede ist, so kommt die Bekanntgabe an die vorgesetzte Dienstbehörde gar nicht vor. Das flächendeckend zu verlangen, scheint mir ein Exzeß zu sein. (In begründeten Einzelfällen ist es was anderes - das wäre aktives Wahrnehmen der Schulaufsicht, was eh viel zu selten passiert.)

Erich Wallner





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: BRG Dornbirn Schoren, Direktion [mailto:brg.schoren.dir@cnv.at]
Gesendet: Dienstag, 4. Februar 2003 10:55
An: Erich Wallner; BRG Dornbirn Schoren, Direktion; 'Lehrerforum (Lehrerforum)'
Betreff: AW: AW: Re: AW: Punkteschlüssel, Notenschlüsse, Transparenz

Danke für Ihre humorigen Beiträge!

Zu 1.: Sie haben ganz Recht: Der Polizist muss sich selber Handschellen anlegen, wenn er gerade dasselbe "angestellt hat" wie der Delinquent. - Lehrer - Schüler: Beide sind im Wege einer Prüfung (des Schülers) gerade dabei, die Angemessenheit der Aufgabenstellung zur Leistungsfähigkeit zu
überprüfen; der Fachausdruck dafür heißt (wenn ich mich nicht irre) "Validität" der Prüfung. Einfacher gesagt: Erfahre ich tatsächlich aus der Prüfung das, was ich erfahren wollte.

Zu 2.: "Bei Ihnen in Bagdad ..."? In Vorarlberg wird die Aufschlüsselung konsequent vorher verlangt, zumindest im AHS-Bereich. Norbert Häfele



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