Informationen über Legastheniker Betreuung in Wien finden Sie unter
http://www.pi-wien.at/a2/arge/ag_legas.html und
http://www.wien.gv.at/ssr/erlass/erl02/240.120.0018-kanz2.2002.htm
Ich kann kaum über die Ist-Situation an BMHS usw.Auskunft geben, aber wohl einiges dazu anmerken, was berücksichtigt werden soll.
Es kann n i c h t geltend gemacht werden: "Ich bin halt legasthen, und daher kann ich nicht richtig schreiben, ordentlich lesen oder mich konzentrieren."
Wir müssen realistischerweise davon ausgehen, dass Legasthenie zu unterschiedlichen Zeitpunkten entdeckt wird. Manchmal schon in der 2.Schulstufe, oft in der 3. bis zur 5.Schulstufe - aber es gibt durchaus auch Fälle, da wird die Legasthenie erst in der 7. oder 8. Schulstufe bemerkt. Idealerweise sollte mit einem gezielten Training dann begonnen werden, wann Legasthenie erkannt worden ist. Doch tatsächlich vermuten bzw. hoffen Eltern und Lehrer allzu oft, dass sich das ohnehin von alleine geben wird. Weiters irritiert oft, dass legasthene Schüler manchmal fast einwandfreie Arbeiten schreiben, aber bei nur geringfügiger Steigerung des Arbeitstempos stellen sich eine Unzahl von Fehlern ein. Für den nicht ausgebildeten Beobachter sind legasthene Fehler und "Schlampigkeitsfehler" kaum zu unterscheiden.
Zur Frage von Koll. Handler-Kunze: Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Grundsatz der Gleichwertigkeit von schriftlichen und mündlichen Arbeiten auch im Bereich der BMHS Anwendung finden könnte (sollte).
Gleichzeitig würde ich anraten, auch in diesen Schultypen auf eine fachkundige, gezielte und regelmäßige Betreuung zu bestehen.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind berechtigt Gutachten auszustellen, worin die Kollegen darüber informiert werden, dass bei betreffendem Schüler der o.a. Erlass zu berücksichtigen ist. Allerdings bei gleichzeitiger Information des Schülers, dass er verpflichtet ist
- von sich aus ohne zusätzliche Aufforderung - entsprechende Leistungen (zB. Fehlerkartei) zu bringen, um das Bemühen zur Behebung der
Teilleistungsschwäche(n) nachzuweisen.
Auf den von mir ausgestellten Gutachten vermerke ich, dass sie eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum haben.
mfG
Günter Wittek
----- Ursprüngliche Nachricht -----
From: Helmut Handler-Kunze
To: Lehrerforum@ccc.at
Sent: Friday, February 07, 2003 8:59 AM
Subject: LF: Legasthenie
Wie wird an den Schulen der "Legasthenieerlass" umgesetzt?
Von besonderem Interesse ist für mich die Situation an BMHS, HTLs usw. Wird der Erlass bei Aufnahmsprüfungen berücksichtigt??
MfG
Handler-Kunze Helmut
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