Die GÖD hat sich nicht zuletzt auf hartnäckige Initiative derUG (Koll. Richard Koller u.a.) Ende November kundig gemacht (dazu der für die ahs-zeitung konzipierte bericht), die zentralvorstandsmitglieder werden für Anfang März zu einem Seminar eingeladen, um Argumentation und Auftreten in den verschiedenen Bereichen voranzubringen. Reinhart Sellner
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GÖD UND GATS
GATS ist das weltweites Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen. Dabei geht es nicht nur um die Liberalisierung von Versicherungen, Banken, Tourismus, Verkehr, Post, Telekommunikation oder Energieversorgung., sondern ebenso um die von Bildung, Gesundheit und Trinkwasser.
Das „General Treatment on Trade in Services“ wurde mit dem Beitritt Österreichs zur „World Trade Organisation“ WTO 1994 von der Regierung Vranitzky unterzeichnet. Die insgesamt 1964 Seiten des Vertragswerkes finden sich im Bundesgesetzblatt 1/1995. Am 31. März 2003 endet die Angebotsphase der seit 2000 laufenden Runde von GATS-Verhandlungen. Bis dahin müssen alle WTO-Mitgliedsstaaten jene öffentlichen Dienste nennen, die sie selbst liberalisieren werden. Die Antragsphase, bei der die anderen Staaten aufgefordert wurden, bestimmte Dienstleistungssektoren für ausländische MitbieterInnen zu öffnen, ist bereits am 30. Juni 2002 abgeschlossen worden. Die österreichische Regierung, genauer: das Wirtschaftsministerium, hat Anträge und wird Angebote nicht selbst vorlegen, sondern meldet sie an die EU-Kommission weiter, die für die EU-Staaten die Anträge und Angebote zusammenfasst und im Rahmen der WTO bis 31.12.2004 verhandeln wird. Den Startschuss gibt die WTO-Ministerrunde von Cancun/Mexico im September 2003. Die WTO setzt dann die ab 2005 weltweit umzusetzenden nächsten Liberalisierungsschritte fest, und die Parlamente der Nationalstaaten haben sie zu ratifizieren. Einmal eingegangene Liberalisierungsverpflichtungen können im Sinne des InvestorInnenschutzes nicht rückgängig gemacht werden können. Außerdem verpflichten sich die GATS-UnterzeichnerInnen zur permanenten Weiterliberalisierung bisher öffentlicher und sozialer Dienstleistungen bis hin zur Privatisierung nicht nur in den bereits geöffneten Sektoren, sondern auch in den bislang "verschonten", denn es geht dabei um „aufeinanderfolgende Verhandlungen ... mit dem Ziel, das Niveau der Privatisierungen schrittweise hinaufzusetzen, ... um so einen effektiven Zugang zu den Märkten zu garantieren“ (Art. XIX). Die Verhandlungen finden de facto unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Gewerkschaften des ÖGB – EisenbahnerInnen, Post, Gemeindebedienstete und GPA in Zusammenarbeit mit AK-VertreterInnen unterstützen personell und materiell die STOPP-GATS-Bewegung. Der ÖGB ist mit ATTAC, ÖH, Greenpeace und der österreichischen Armutskonferenz Trägerorganisation von STOPP-GATS. Die GÖD – das hat Koll. Neugebauer beim letzten Zentralvorstand der GÖD am 4.11.02 bekräftigt - trägt alle diese ÖGB-Aktivitäten mit. Am 25.11.02 kam es zu einer Informationsveranstaltung der GÖD für Vorstandsmitglieder und ReferentInnen. Sektionschef Josef Mayer vom Wirtschafts- und Arbeitsministerium war eingeladen, um – wie Koll. Gloss in Vertretung des Vorsitzenden Koll. Neugebauer einleitend feststellte - herauszufinden, „ob tatsächlich durch GATS der Ausverkauf öffentlicher Dienste droht und ob tatsächlich Geheimverhandlungen geführt werden“.
Die „Angst“, dass der öffentliche Sektor weiter abgebaut und ausverkauft werden, wurde nicht zerstreut. Die an ausländischen Beispielen sichtbaren Folgen für die Bevölkerung - steigende Preise, schlechtere Qualität, Zugang nur mehr für jene, die zahlen können, sinkende Umweltstandards wurden als „nicht geglückte Liberalisierungsmaßnahmen“ bestätigt, die künftig vermieden werden sollten. Negative Auswirkungen auf Dienstrecht und Besoldung der öffentlich Bediensteten wurden nicht in Abrede gestellt. Die Debatte um das Ende des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, die immer weitreichenderen Forderungen nach Ausgliederung und Privatisierung öffentlicher Dienste gibt es in Österreich nicht erst seit der Raschauer-Studie der FPÖ-ÖVP-Regierung. Die leise Hoffnung, es werde bei GATS „nur“ um Liberalisierung und nicht gleich um Privatisierung gehen, wenigstens nicht in Österreich, fand sich mit fortschreitender Diskussion immer weniger bestätigt. „Deregulierung“ läuft in der EU auch ohne GATS.
Der Vorwurf von Geheimverhandlungen wurde von dem einer schrankenlosen Liberalisierung kritisch gegenüberstehenden Vertreter des Ministeriums zurückgewiesen, weil die österreichischen ParlamentarierInnen über jedes Verhandlungsdetail informiert würden, wenn auch nicht in aufbereiteter, leicht fasslicher Form - sie werden mit Papier förmlich „zugeschüttet“. In den Medien ist GATS kein Thema. Gewerkschaftszeitungen bemühen sich dieses Defizit zu beheben. Mehr und Aktuelles findet sich im Internet unter www.stoppgats.at.
Reinhart Sellner, Mitglied des Zentralvorstandes der GÖD und Teilnehmer an der GÖD-Informationsveranstaltung zum Thema GATS
p.s. Die zur Beruhigung Betroffener immer wieder erwähnte GATS- „Ausnahme für öffentliche Dienstleistungen“, die im Rahmen „der Ausübung staatlicher Zuständigkeit“ erbracht werden, gilt in der jetzigen Form des Vertrages nur für staatliche Hoheitsverwaltung, Polizei und Gerichtswesen. Alle anderen öffentlichen und sozialen Dienste, für die es eine „kommerzielle Basis“ gibt (etwa den Verkauf von Fahrscheinen, von Strom oder Briefmarken) oder in deren Bereich es auch private Anbieter gibt (Privatkliniken, Privatuniversitäten, von gemeinnützigen Vereinen oder Kirchen geführte Kindergärten, Schulen, Fachhochschulen, private Verkehrsunternehmen u.a.), sind privaten Anbietern zu öffnen, sofern entsprechende „Anträge“ vorliegen, wird ihnen zu entsprechen sein. Diesen privaten Anbietern müssen die gleichen Bedingungen (staatliche Zuschüsse und andere Vergünstigungen) gewährt werden, wie den öffentlichen Einrichtungen, denen jeder Konkurrenz-Vorteil genommen werden muss.
Erich Wallner wrote:
> Die Jänner/Februar – Nummer 2003 der „GÖD“ ist dem Thema
> „Globalisierung“ gewidmet.
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