Sehr geehrter Herr Kollege Hofer!
Es liegt mir fern, Politiker in Schutz nehmen zu wollen. Trotzdem finde ich es nicht fair, undifferenzierte Gerüchte in die Welt zu setzen. Deshalb: Das Gerücht mit den 3 bzw. vier Jahren ist falsch. Die Ministerpension ist seit 1997 abgeschafft worden. Minister Schmid konnte die Ministerpension deshalb erwerben, weil er in der Steiermark Regierungsmitglied war und begonnen hatte, noch bevor diese Bezügeregelung in Kraft war. Er hat in das alte System optiert und das wurde ihm auch angekreidet. Nach wie vor gibt es die Regelung, dass ein Minister den Anspruch auf eine REntgeltfortzahlung über den zeitraum eines Jahres hat. Das Ministergehalt läuft nun nicht mehr nach dem Muster des Beamten-Pensionsrechtes, sondern nach dem des Angestellten rechtes. Man könnte unter Umständen die großzügigen Abfertigungsregelungen (als
Übetrgangsbestimmungen) bemängeln. Untenstehend ein Auszug aus den Parlamentsprotokollen (der Freiheitlichen). MfG Karl Digruber

So sieht die Pensionsregelung für Regierungsmitglieder, die am 1. August 1997 über vier

anrechenbare Funktionsjahre verfügten, und für Abgeordnete, die am 1. August 1997

über 10 anrechenbare Funktionsjahre verfügten, keine Änderung vor.

Dazu kommt, daß die Zeiten als Abgeordneten für die Ministerpension angerechnet

werden, wobei drei Jahre als Abgeordneter für ein Jahr als Regierungsmitglied zählen.

Dadurch kann bereits nach wenigen Monaten Amtszeit die Ministerpension erworben

werden, wenn die entsprechende Abgeordnetenzeit vorliegt. Die bei der letzten

Regierungsumbildung ausgewechselten Minister Hums, Konrad und Krammer haben ihr

Abgeordnetenmandat offenbar im Hinblick auf die zukünftige Ministerpension wieder

angenommen.

Auch die Abfertigungsregelung des § 14 des Bezügegesetzes blieb dank der

großzügigen Übergangsbestimmung des § 49j des Bezügegesetzes für die Mehrzahl der

Politiker intakt.

Abfertigungsregelung für Regierungsmitglieder:

bereits nach 6 Monaten Funktionsdauer:

3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

nach einem Jahr Funktionsdauer

6 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

nach drei Jahren Funktionsdauer

12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

Abfertigungsregelung für Nationalratsabgeordnete und Bundesräte:

(die bereits vor Beginn der XX. GP ihr Mandat antraten, das ist die weitaus

überwiegende Mehrzahl aller Mandatare)

bereits nach 3 Jahren Funktionsdauer

3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

nach 1 5 Jahren Funktionsdauer

12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

Nur für jene Nationalratsabgeordneten und Bundesräte, die erstmals seit Beginn der XX.

Gesetzgebungsperiode einer gesetzgebenden Körperschaft angehören, wurde die

Regelung an die des Angestelltengesetzes angepaßt.


> Zur Frage der Ministerpension:
> Ich glaube, Direktor Häfele hat sich verlesen, wenn er meint, dass
> einE
> MinisterIn VIER Jahre im Amt gewesen sein muss, um Pensionsanspruch zu
> haben.
> Infrastrukturminister SCHMID war offensichtlich nicht einmal ein Jahr
> lang
> Minister und wie man an den folgenden Auszügen aus dem STANDARD sehen
> kan,
> ist seinerzeit eine Dikussion um seine MINISTERPENSION entstanden.
> a.hofer
>

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