Sehr geehrter Herr Kollege Digruber!

Vielen Dank für Ihre Information.

Zur Klarstellung:
wenn ich die beiden Zitate, die ich unten aus Ihrem mail übernommen habe,
zusammenfüge, dann bedeutet das, dass die  MinisterInnen, die (sicher bzw.
eventuell) in wenigen Wochen aus dem Amt scheiden,
sowohl einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung über den Zeitraum eines Jahres
haben
als auch Anspruch auf eine Abfertigung in Höhe von 12 Monatbeszügen +
anteilige Sonderzahlungen.
Entspricht das dem Gesetz, oder schließt sich da etwas aus, oder wie?
MfG
a. hofer

Kollege Digruber hat gemailt:
>  Nach wie vor gibt es die Regelung,
> dass ein Minister den Anspruch auf eine REntgeltfortzahlung über den
zeitraum
> eines Jahres hat.



> Abfertigungsregelung für Regierungsmitglieder:
> bereits nach 6 Monaten Funktionsdauer:
> 3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
> nach einem Jahr Funktionsdauer
> 6 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
> nach drei Jahren Funktionsdauer
> 12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen