Kollege Handler-Kunze ersuchte mich, sein mail in das LF zu stellen.
mfG
a.hofer
----- Original Message -----
From: HYPERLINK "mailto:ad.direktion.hsd-h@schulen.vol.at"Helmut Handler-Kunze
To: HYPERLINK "mailto:anton.hofer@24speed.at"Anton Hofer
Sent: Tuesday, February 18, 2003 1:54 PM
Subject: Re: MinisterInpension
Sehr geehrer Herr Koll.
Meine mails ans Lehrerforum kommen nicht an.
Vielleicht könnten Sie meine Meldung weiter leiten.
Nach dem Bezügegesetz erhält ein Minister für jedes Jahr als Abgeordneter im Parlament oder EU usw. 4 Monate zur Dauer seiner Ministertätigkeit dazugerechnet.
So entstehen Pensionsansprüche auch für "Kurzzeitminister".
mfg
Handler-Kunze Helmut
----- Original Message -----
From: HYPERLINK "mailto:anton.hofer@24speed.at"Anton Hofer
To: HYPERLINK "mailto:lehrerforum@ccc.at"Lehrerforum ; HYPERLINK "mailto:karl.digruber@gmx.at"Karl Digruber
Sent: Tuesday, February 18, 2003 11:20 AM
Subject: LF: MinisterInpension
Sehr geehrter Herr Kollege Digruber!
Vielen Dank für Ihre Information.
Zur Klarstellung:
wenn ich die beiden Zitate, die ich unten aus Ihrem mail übernommen habe,
zusammenfüge, dann bedeutet das, dass die MinisterInnen, die (sicher bzw.
eventuell) in wenigen Wochen aus dem Amt scheiden,
sowohl einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung über den Zeitraum eines Jahres
haben
als auch Anspruch auf eine Abfertigung in Höhe von 12 Monatbeszügen +
anteilige Sonderzahlungen.
Entspricht das dem Gesetz, oder schließt sich da etwas aus, oder wie?
MfG
a. hofer
Kollege Digruber hat gemailt:
> Nach wie vor gibt es die Regelung,
> dass ein Minister den Anspruch auf eine REntgeltfortzahlung über den
zeitraum
> eines Jahres hat.
> Abfertigungsregelung für Regierungsmitglieder:
> bereits nach 6 Monaten Funktionsdauer:
> 3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
> nach einem Jahr Funktionsdauer
> 6 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
> nach drei Jahren Funktionsdauer
> 12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen