Auch so manche Direktoren
> (im Pflichtschulbereich) sind gleichzeitig Mitglieder des
> Dienststellenausschusses.
...ist sehr praktisch: da kann man sich bei seinem Direktor gleich über seinen Direktor beschweren. Die Personalvertretungssituation im Pflichtschulbereich ist alleine schon deshalb eine Zumutung, da es am jeweiligen Dienstort keine Vertretung gibt. Wie soll eine PV funktionieren, wenn z.B. für 800 LehrerInnen es 11 Personalvertreter gibt, die zufällig an irgendwelchen Schulen sitzen und vielleicht alle zwei Monate eine Dienststellenausschusssitzung abhalten. Für viele Vertretungsanlässe wäre eine unmittelbar wirksame Aktionsfähigkeit der PV vonnöten (wie z.B. an AHS, BHS strukturbedingt möglich), davon können wir Pflichtschullehrer nur träumen. Bemühungen um eine Änderung des PV-Rechtes wurden behördlicherseits stets mit fundierter juristischer Akrobatik abgeschmettert. MfG Thomas Baumann Gründungsmitglied des ersten parteiunabhängigen Lehrervereines (Kuli, seit
1988) für Pflichtschullehrer in O.Ö.
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