Eine Frage an die Wissenden:
Eine Kollegin ist seit 10 Jahren (!) in Karenz und unterrichtete in der Zwischenzeit in München. Der Kollege, der sie vertreten hat, ist eine Stütze der Schule und für die Schwerpunktsetzung (Musik) unverzichtbar. Im Herbst will die Kollegin zurückkommen (wegen Sicherung ihres Pensionsanspruches). Gibt es eine Möglichkeit, sie an einer anderen Schule unterzubringen (auch gegen ihren Willen), oder hat sie ein absolutes Rückkehrrecht an die "alte" Schule, an der sie pragmatisiert wurde, aber nicht schulfest ist? Erich Wild
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