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Wer wieviel Pension verliert

Das Sparpaket der Regierung führt zu Pensionskürzungen von
bis zu 50 Prozent und mehr. Format zeigt, was die einzelnen Maßnahmen kosten und mit welchen Abschlägen Sie persönlich im Alter rechnen müssen.

Der Countdown für die nächste Etappe der Pensionsreform läuft - und führt zu einer kaum vorstellbaren Kürzung künftiger Pensionen. Wer etwa als Angestellter im Jahr 2028 seine Pension antritt - also zu einem Zeitpunkt, da alle Maßnahmen der VP-FP-Koalition voll in Kraft sind -, verliert sogar bei einer idea-len Berufskarriere ein Drittel. Bei einem Durchschnittsangestellten, der mit 1.701 Euro Pension in die Rente geht, bedeutet zum Beispiel ein Drittel weitere Pensionskürzung durch das Regierungsprogramm einen Verlust von 566 Euro. Bei 14 Zahlungen im Jahr ist das pro Jahr ein Minus von 7.930 Euro. Bei einer statistischen restlichen Lebensdauer eines 65jährigen Mannes von rund 16 Jahren ergibt sich also ein Gesamtverlust von 126.880 Euro.

50 Prozent Verlust bei Babyjahren

Wer zusätzlich noch invalid wird oder Verdienstausfälle durch Kinder erziehungszeiten einrechnen muß, kann im Extremfall sogar 50 Prozent der Pension und mehr einbüßen. FORMAT zeigt, wie Sie die Höhe der künftigen Pensionslücke in vereinfachter Form kalkulieren können. Eine genauere Berechnung ist derzeit noch nicht möglich, da dafür die beabsichtigten Maßnahmen des Regierungsprogramms erst in konkrete Gesetze umgesetzt werden müssen.

Grundlage jeder Kalkulation bei Arbeitern, Angestellten und Selbständigen ist die staatliche Höchstpension von derzeit 2.364,49 Euro brutto (rund 1.681 Euro netto) im Monat, die 14mal im Jahr gezahlt wird. Dieser Maximalbetrag von 2.364,49 Euro ergibt sich durch die Multiplikation der Höchstbemessungsgrundlage von 2.955,61 Euro mit dem maximalen Steigerungsfaktor von 80 Prozent.

Eine grobe Abschätzung der individuell erreichbaren Pension ergibt sich aus einem Vergleich des derzeitigen Bruttogehalts mit der aktuellen Höchst beitragsgrundlage von 3.360 Euro. Wer zum Beispiel 1.680 Euro (50 Prozent der Höchstgrenze)verdient, kann künftig auch nur mit einer Rente in Höhe der halben Maximalpension rechnen. Eine genaue Berechnung setzt allerdings die Analyse des langfristigen Gehaltsverlaufs voraus. Wer noch mit besonderen Gehaltssprüngen rechnen kann, kann dementsprechend aufrunden. Und wer lange nur halbtags gearbeitet hat, sollte die künftigen Pensionserwartungen zurückschrauben.

80 Prozent rücken in weite Ferne

Der zweite Schritt zur Pensionsberechnung ist die Schätzung, welcher Prozentsatz der Höchstbemessungsgrundlage erreicht werden kann. Der Idealwert von 80 Prozent setzt nach geltendem Recht 40 Versicherungsjahre voraus (pro Jahr werden zwei Prozent angerechnet). Die Bundesregierung plant allerdings, nur noch 1,78 Prozent zuzugestehen. Folge: Selbst wer 40 Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter von 60 (Frauen) oder 65 Jahren (Männer) berufstätig ist, bekommt in Zukunft nur noch 71,2 Prozent gutgeschrieben.

Autor: Martin Kwauka



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