Wer kann mir freundlicherweise folgende Fragen beantworten und/oder die an seiner/ihrer AHS geübte Praxis kurz darstellen?
(1) Haben die LehrervertreterInnen im SGA ein freies oder ein gebundenes Mandat?
(2) Wie weit dürfen/sollen/müssen Sitzungsverlauf inklusive Abstimmungsergebnisse der (Schul-)Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (durch mündliche Information, Protokolle, etc.)?
(3) Wo finde ich (möglichst online, jedenfalls aber vollständig, auf aktuellem Stand und nicht durch Empfehlungen verzerrt) die rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen des SGA und seiner Mitglieder?
Mit der Hoffnung auf mehrere Antworten und meinem voraus eilenden Dank
K Forstner
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