Rechtliche Grundlagen lt. "Lehrerhandbuch AHS-NÖ":
"SchUG 64; SGA-W-VO: BGBl. 389/93 (MVBl. 10/93)"
Wo das online zu finden ist, weiß ich leider nicht.

Das Mandat, so vermute ich, kann wohl nur ein freies sein. Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, daß es eine Verpflichtung für ein schriftliches Protokoll geben kann (und schon gar nicht für eine mündliche Information).
Man stelle sich nur vor, daß z.B. im SGA ein Lehrervertreter Klage führt über einen Schüler bzw. dessen Eltern oder eine ganze Klasse (berechtigt oder unberechtigt) - z.B. in einer Diskussion über Schikurse
- das soll dann die ganze Schulöffentlichkeit lesen können?

Erich Wallner




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von K Forstner
Gesendet: Mittwoch, 12. März 2003 22:40
An: Lehrerforum
Betreff: LF: Frage zum Schulgemeinschaftsausschuss

Wer kann mir freundlicherweise folgende Fragen beantworten und/oder die an seiner/ihrer AHS geübte Praxis kurz darstellen?

(1) Haben die LehrervertreterInnen im SGA ein freies oder ein gebundenes Mandat?

(2) Wie weit dürfen/sollen/müssen Sitzungsverlauf inklusive Abstimmungsergebnisse der (Schul-)Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (durch mündliche Information, Protokolle, etc.)?

(3) Wo finde ich (möglichst online, jedenfalls aber vollständig, auf aktuellem Stand und nicht durch Empfehlungen verzerrt) die rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen des SGA und seiner Mitglieder?

Mit der Hoffnung auf mehrere Antworten und meinem voraus eilenden Dank

K Forstner

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Diese Liste wird vom Personal Computer Club (http://www.pcc.ac) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.

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