> (1) Haben die LehrervertreterInnen im SGA ein freies oder ein
> gebundenes Mandat?

Die Abstimmungen erfolgen nicht namentlich (außer ein SGA schreibt das in seiner eigenen Geschäftsordnung fest), also kann es auch kein imperatives Mandat geben. Diese Regelung ist umstritten, weil es sich beim SGA ja nicht um eine repräsentative VErsammlung handelt sondern um einen Rat (einen Sowjet, wenn man so will), und die Sowjetidee eigentlich immer auch mit dem imperativen Mandat verknüpft ist.


> (2) Wie weit dürfen/sollen/müssen Sitzungsverlauf inklusive
> Abstimmungsergebnisse der (Schul-)Öffentlichkeit zugänglich gemacht
> werden (durch mündliche Information, Protokolle, etc.)?

Die Sitzung ist nichtöffentlich, weshalb nur die angenommenen Anträge veröffentlicht werden dürfen. Dies hat durch Anschlag zu geschehen. Wenn von Mitgliedern des SGA das gesamte Sitzungsprotokoll veröffentlicht wird, aber die Namen gestrichen werden, befinden sie sich in einer rechtlichen Grauzone und können nicht belangt werden. Nur so als Tipp.


> (3) Wo finde ich (möglichst online, jedenfalls aber vollständig, auf
> aktuellem Stand und nicht durch Empfehlungen verzerrt) die rechtlichen
> Grundlagen und Kompetenzen des SGA und seiner Mitglieder?

Im Rechtsinformationssystem des Bundes
www.ris.bka.gv.at
In der Gesamtabfrage im Rechtsinformationssystem "Schulunterrichtsgesetz" und "Schulgemeinschaftsausschuß" (Achtung! alte Rechtschreibung) eingeben, und das GEsetz erscheint in wundersamer und wunderbarer Weise auf dem Bildschirm, wobei die Suchbegriffe rot markiert werden.

LG, Gebi Mair

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