DER STANDARD
Freitag, 21. März 2003, Seite 11
Ballverbot auf Spielplatz könnte Schule machen
Ständig landeten Bälle im Garten eines Ehepaares, auf dem angrenzenden Spielplatz in Hörsching gilt nun gerichtliches Ballverbot. Von diesem Urteil ermuntert, denken auch Betroffene anderer Gemeinden an Klagen.
Kerstin Scheller
Linz/Hörsching - "Ballspielen gerichtlich verboten", steht auf dem rot leuchtendem Schild am Eingang eines öffentlichen Spielplatzes in Hörsching. Und das, obwohl im oberösterreichischen Spielplatzgesetz Ballspielen ausdrücklich erlaubt ist. Dennoch blieb dem Bürgermeister der oberösterreichischen Marktgemeinde nichts anderes übrig, als das Kicken auf dem Platz zu untersagen. Ein Richter am Landesgericht Linz bestätigte Ende voriger Woche das Urteil erster Instanz. Ein kinderloses Anrainerpaar hatte auf Unterlassung des Ballspielens geklagt. Ständig seien die Bälle in ihrem Garten gelandet, was die Juristen mehr als ärgerte - und beim Richter auf Verständnis stieß. Seitdem darf auf der Wiesen kein Ball mehr fliegen.
Richter gefragt
Der Name jenes Richters, der dieses Urteil fällte, ist seitdem gefragt. Beim Amtsleiter von Hörsching, Siegfried Sackl, meldeten sich in dieser Woche bereits zwei Bürger aus anderen Linzer Umlandgemeinden. Auch sie fühlen sich von fliegenden Bällen und Kinderstimmen in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt. Deshalb überlegen sie, dem Beispiel des Hörschinger Juristenpaares zu folgen, ebenfalls vor Gericht zu ziehen. Christian Kircher, Pressesprecher der österreichischen Fußballbundesliga wundert sich nicht darüber. Er beobachte in der "heutigen Zeit eine gewisse Fehlentwicklung". Rasen in Parks dürften nicht mehr betreten werden, Fußball werde in "Käfigen" gespielt. Und jetzt sollen Kids nicht einmal mehr auf öffentlichen Spielplätzen kicken können. "Sicherlich ein Manko für den österreichischen Fußball", glaubt Kircher. Hatte doch auch einst Nationalteam-Chef Hans Krankl im Park seine ersten Matches ausgetragen. Revision beantragt
Auch Bürgermeister Anton Korepp (SPÖ) will sich mit dem Richterspruch nicht zufrieden geben. Die Revision des Urteils ist beantragt. Denn in seiner Funktion als Gemeindeoberhaupt gehe ihm das öffentliche Interesse vor das private. Das bedeute nicht, dass die Beschwerden besagter Anrainer nicht ernst genommen wurden, versichert Korepp. So errichtete die Gemeinde einen fünf Meter hoher Zaun um die Wiese. Die Bälle, die dann in den Maschendrahtzaun flogen, verursachten zu viel Lärm. Darauf sollten Dämmmatten an den Zäunen montiert werden.
Doch die Fronten hatten sich in dem bereits seit zehn Jahren schwelenden Streit derart verhärtet, dass die Anrainer auf dieses Angebot der Gemeinde nicht reagierten, sondern klagten, berichtet der Amtsleiter. Die Tatsache, dass sich der Kinderspielplatz dort bereits seit 20 Jahren befindet, die Kläger aber erst Anfang der 90er-Jahre ihr Haus daneben bauten, spielte dann vor Gericht keine Rolle. Der Spielplatz liegt mitten in einer Wohnsiedlung. Beschwerden von anderen Anrainern habe es bis heute auf der Gemeinde keine gegeben. Seit die Tafel steht, hielten sich die Kinder an das Verbot. Sollte doch wieder ein Ball in den Garten fliegen, kann das Juristenehepaar auf "Exekution des Urteils" klagen. Dies bedeute, die Gemeinde müsse im Extremfall mit einer Geldstrafe rechnen, die "gegebenenfalls auf die Eltern überwälzt" werde, so ein Hinweis auf der Verbotstafel.
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