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Notizen zum Ablauf und Inhalt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer begrüßte im Budgetsaal des Parlaments die Delegierten des GÖD-Forums mit der Fragestellung "Wie organisieren Industriestaaten öffentliche Leistungen?".

Die Einleitung hielt der Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas Khol. Er verwies auf die Geschichte des GATS als Nachfolge des GATT, aus dem schließlich die WTO hervorgegangen ist. Die Notwendigkeit eines Abkommens über Dienstleistungen da darin begründet, dass Dienstleistungen mittlerweile zum wichtigsten Wirtschaftszweig geworden sind. Eine Liberalisierung sei nötig, aber es komme eben darauf an, sie richtig zu machen. Wasser Bildung usw. seien aus ausgenommen, der öffentliche Dienst sei ebenfalls betroffen. Es gebe aber eine dreifache Sicherung: Ausnahmen für den öffentlichen Dienst, keine neuen Angebote und einen Vorbehalt für sogenannte "public utilities".

Anschließend sprach Herr Mag. David Pfarrhofer vom Market Institut für Markforschung zum Thema "Wie sieht Österreich die Beamten?". Sechzig Prozent der Österreicher seien mit den Beamten zufrieden, aber es gebe Steigerungspotential. Positiv würden Institutionen mit direktem Kundenkontakt gesehen, Kritik werde hauptsächlich gegenüber Zentralstellen geäußert. Unterstellt würden Privilegien vor allem bei leitenden Beamten. Kritik gebe es vor allem an der Dauer von Abläufen. Neben Verbesserungen sei vor allem auch Marketing möglich, Einsparungen wären vor allem in den Zentralstellen nötig. Neben drei "Megatrends", deren anglizistische Schlagworte und schwache Inhalte ich mir gerne sparen möchte, war seine Schlussforderung die nach Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit.

Univ. Prof. Dr. Wolfgang Weigel gab anschließend eine "Gebrauchsanleitung" zur Neugestaltung staatlicher Aufgaben. Die Grundfrage sei, ob und warum öffentliche Dienstleistungen nötig seien. Der technische Fortschritt mache in vielen Bereichen öffentliche Leistungen unnötig. Daneben sei festzustellen, dass es eine Reihe von Aufgaben gebe, bei denen "das Amt" nur verwalten müsse. Das andere Extrem sei ein natürliches Monopol. Es geben verschiedene Formen der öffentlichen Leistungen (sie seien nur aufgezählt, weil die Fachterminologie wohl kaum jemand etwas sagt): Neben hybriden Formen, gebe es meritorische Leistungen, optionale Leistungen, externe Vorteile usw. Bildung und Forschung z. B. seien essentiell, jeder Bürger kommt in den Genuss, ob er dazu beiträgt oder nicht. Es sei aber nicht alles mit Markt und Preis zu steuern. GATS sei ökonomisch unbedenklich, es definiere auch öffentliche Leistungen. Artikel 14 formuliere Ausnahmen als Gewährleistung, stelle aber nicht auf das Problem ab, dass öffentliche Leistungen meist nicht marktkonform erbracht werden können. Allgemein sei festzuhalten, dass Wettbewerb Substitutionsbeziehungen unterstelle und auch das GATS substituiere, dies aber für weite Teile der öffentlichen Leistungen nicht anwendbar sei.

Als letzter Referent fasste Dr. Martin Bartenstein als Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die "österreichische Position zu GATS" zusammen. Erstens seien Globalisierungsgegner, die es vor allem in Österreich sehr häufig gebe, ahnungslos und fehlgeleitet. Zweitens habe GATS in Österreich fast keinen Einfluss, jedenfalls weniger als die EU und Österreichs eigene Entwicklung. Nach einem kurzen Exkurs, wie viel Gewinn GATS schon abgeworfen habe und wie viel wir dabei schon profitiert hätten, stellte er fest: GATS gebe es und es führe kein Weg daran vorbei. Vor allem Österreichs Dienstleistungswirtschaft habe daran größtes Interesse. Vor allem sei GATS ein Instrument für "Entwicklung", es würden vor allem die armen Länder davon profitieren. Es gebe überhaupt zu wenig Globalisierung für die armen Länder. Es muss aber auch und vor allem im österreichischem Interesse sein, die Liberalisierung voranzutreiben. Die österreichische Stellungnahme zu GATS sei weitgehend uninteressant, weil sie keine selbständigen Anbote mache, die drei Sicherheiten des öffentliche Leistungsbereiches seien auch hier gewahrt. Leider seien die EU-Papiere schon bekannt geworden, das sei ein Nachteil. Im übrigen gebe es besonders viele Globalisierungsgegner in Österreich, das sei ebenfalls ein Nachteil. Die Besorgnis über die Liberalisierung im so genannten Mode 4 (Leistungserbringung durch ausländische Arbeitskräfte) sei lächerlich, Berechnungen hätten ergeben, dass daraus nur zusätzliche 250 Arbeitskräfte nach Österreich kommen würden.

In der Diskussion wurde von verschiedenen Delegierten darauf hingewiesen, dass

- die rechtliche Konstruktion der WTO keinerlei Einflussnahme der betroffenen Länder erlaubt,
- die völkerrechtliche Konstruktion des GATS eine andere Qualität als die veränderbaren Liberalisierungsschritte der EU darstellen,
- der Konfliktregelungsmechanismus der WTO, der für das GATS gelten wird, keinerlei rechtliche und/oder demokratische Einflussnahme ermöglicht,
- die Ausnahme für die öffentlichen Dienste nur zum Schein besteht und tatsächlich alle öffentlichen Leistungen unter die zu liberalisierenden Bereiche fallen ("Leistungen, die nicht wirtschaftlich erbracht werden und nicht in Konkurrenz zu privaten Erbringern stehen", gibt es praktisch nur mehr - auch hier mit Einschränkungen - bei der Exekutive),
- Dienstleistungen anders zu behandeln seien als Warenhandel, weil hier immer Menschen betroffen seien, Bildung und Gesundheit eben keine Waren werden dürften,
- insbesondere der Bildungsbereich im GATS nicht mehr als öffentliche Aufgabe angesehen werde (es gibt private Schulen und Universitäten, eine wirtschaftliche Erbringung ist möglich) und damit die Zerstörung der öffentlichen Bildung drohe,
- eine Regierung, die von der Bedeutung der Bildung spricht, zunächst für eine Steigerung des Budgets, bessere Arbeitsbedingungen für Lehrer, kleinere Klassenschülerzahlen usw. zu sorgen hätte,
- die angebliche Zurückhaltung der EU hinsichtlich der Liberalisierung der Wasserversorgung keineswegs mit der Tatsache in Einklang stehe, dass die EU von den meisten Ländern eine Liberalisierung der Wasserversorgung verlange
- durch die Liberalisierung des Mode 4 praktisch alle österreichischen Kollektivverträge ausgeschaltet werden können und die hier von Herrn Bartenstein genannten Zahlen offenbar aus der Luft gegriffen seien

In der Zusammenfassung äußerte der Vorsitzende der GÖD, dass offensichtlich derzeit kein Einfluss des GATS auf den hoheitlichen Bereich bestehe und dies so bleiben müsse und dass die besondere Sensibilität des Dienstleistungssektors darin bestehe, dass hier Menschen betroffen sind, was eine genaue Kontrolle der Liberalisierung nötig mache.

Rk, 24. 3. 2003



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