DER STANDARD
Mittwoch, 26. März 2003, Seite 9
NIEDERÖSTERREICH
Hofrat erstritt für Beamte Versetzungsvergütung
Dienstort St.Pölten war ein Fall für den OGH
St. Pölten - Schadenersatz komme den rund 2000 Landesbeamten zu, die im Jahr 1997 mit der niederösterreichischen Landesregierung von Wien nach St. Pölten übersiedeln mussten, weil die Personalabteilung ihnen diesbezüglich Weisung erteilte. Dasbetont Manfred Machold, mittlerweile pensionierter Hofrat, der vor dem Obersten Gerichtshof eingeklagt hatte, dass diese Weisung rechtswidrig sei. Die Klage hatte, wie im STANDARD berichtet wurde, Erfolg. Mit der Konsequenz, dass - so Marchold - "Ersatz von jedem einzelnen der betroffenen Beamten noch jetzt und mit ähnlichen Erfolgsaussichten geltend gemacht werden kann wie im Anlassfall". Die Weisungen nämlich entfalteten "bis heute ihre Wirkung und tun dies auch in Zukunft, bis zur jeweiligen Pensionierung": Die Betroffenen seien "durchschnittlich wahrscheinlich um 40 Prozent ihrer laufenden Bezüge geschädigt worden". Auch liege es nahe, den "Verdacht auf Amtsmissbrauch" der handelnden Landesorgane zu prüfen, da Schädigung und Gesetzwidrigkeit bekannt gewesen seien: Ein Schritt, der bisher unterblieben ist. "Speziell vor einer Landtagswahl" sei zudem auffällig, dass die Angelegenheit von keiner der "zahlreichen Kontrolleinrichtungen" - Landtag, Rechnungshof, "Minderheitsfraktionen" - aufgegriffen worden ist. (red)
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