Auswirkungen der beabsichtigten Pensionsreform:
Da in dem vor Zynismen strotzenden Regierungsprogramm
an praktisch allen Schrauben, die für die
Pensionsbemessung maßgeblich sind, gedreht wird,
sind die Auswirkungen enorm; es ist jedoch derzeit
noch nicht möglich, diese punktgenau
zu berechnen, weil noch keine gesetzlichen
Bestimmungen vorliegen.
Es ist jedoch sicher, dass von diesen geplanten
Maßnahmen alle getroffen werden, egal ob
Beamter oder Vertragsbediensteter, Mann oder Frau,
jung oder alt, gesund oder krank.
Als Faustregel gilt, dass pro Jahr Durchrechnung ein Pensionsverlust von 1% eintritt. Durch die
Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes von 18 auf
40 Jahre tritt daher schon aus diesem Grund
ein Verlust von 22% in der Endausbaustufe der Reform
ein. Durch die zusätzliche Absenkung des Steigerungsprozentsatzes von 2% auf 1,78% pro Jahr und andere Maßnahmen werden sich dann Pensionsverluste von ca.20%
bis 40% ergeben, je nach Pensionsdatum und
Einkommensverlauf.
Die Frist für das Anheben des Pensionsantrittalters
auf 65 Jahre ist bis 2009 viel zu kurz
bemessen, es ist auch nicht schlüssig, dass Beamte
eine beschleunigte Anhebung des
Durchrechnungszeitraumes
haben sollen (18 statt 12 Monate pro Jahr).
Es ist ja einzusehen, dass aufgrund der
demographischen Entwicklung unser Pensionssystem
reformbedürftig ist, die vorgeschlagene Lösung,
nämlich länger arbeiten und viel weniger
Pension ist jedoch ein sozialpolitischer Skandal
ersten Ranges, der mit allen gewerkschaftlichen
Mitteln bekämpft werden muss!
Fritz Auer
FSG - BMHS
P.S.: Der gesamte Artikel inklusive Regierungsprogramm
ist ersichtlich unter
www.bsa.at/bmhs
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