Möchte auf folgendes hinweisen:

Stundenkürzungen treffen vor allem typenbildende Gegenstände !

Gymnasium: 1. – 8. Klasse, besonders Geisteswissenschaftliche und kreative Fächer betroffen!
Deutsch: minus 1 Stunde
2. lebende Fremdsprache/Latein minus 3 Stunden
3. lebende Fremdsprache/Latein/Griechisch – 1 Stunde
Geschichte und Sozialkunde: minus 1 Stunde Musikerziehung/Bildnerische Erziehung: minus 1
Wahlpflichtfächer: minus 2 Stunden (muss diese Fächer nicht treffen,
kann sie
aber)

Minus 9 Stunden von 14 Stunden!!!!!!

Realgymnasium: 1. – 8. Klasse, besonders Naturwissenschaftliche Fächer betroffen!
Mathematik: minus 2 Stunden
GZ: minus 1 Stunden
Biologie: minus 1 Stunde
Physik: minus 2 Stunden
Geographie und Wirtschaftskunde: minus 2 Stunden
Wahlpflichtfächer: minus 2 Stunden (muss diese Fächer nicht treffen,
kann sie
aber)

Minus 10 Stunden von 14 Stunden!!!!!!

Das heißt für mich, man hat sich überhaupt nichts überlegt. Es heißt für mich nicht, nehmen wir es den Anderen weg.

Andrea Rubik


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Erich Themmel
Gesendet: Montag, 31. März 2003 12:10
An: lehrerforum@ccc.at
Betreff: LF: Verordnung der Bundesministerin


Unter http://www.bmbwk.gv.at/ " gibt es  "Beschlussreifer Entwurf: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der Lehrpläne im schulischen Bildungsbereich geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
(Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung 20032 plus Veränderung der Lehrpläne als downloads Ich zitiere nachfolgend einige Zeilen aus dem Vorblatt:
Erich Themmel
"Unter der Annahme, dass die Maßnahme im Rahmen der Ressourcenzuteilung durch eine Absenkung des
Gesamtvolumens an Werteinheiten umgesetzt wird, ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:
In der AHS-Unterstufe erfolgt eine Reduktion um insgesamt sechs Stunden (das sind im Schnitt 1,5 Stunden
je Klasse) und in allen übrigen Klassen an Bundesschulen zwei Stunden. Daraus ergibt sich auf
Grundlage der Lehrverpflichtungsgruppe I eine Summe von (4.186 x 1,5 + 10.062 x 2) x 1,167 =
30.812,31 Werteinheiten).
Bei Ausgaben je Werteinheit von 58.649 : 20 = 2.932,45 € entstehen somit jährliche Minderausgaben in
der Höhe von 30.812,31 x 2.932,45 = 90.355.558,46 €.
Das bewirkt eine Reduzierung der Kosten um 117.462.226,00 € (inkl. 30% Pensionssatz).
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine"


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