... Und im Vorblatt auf
Seite 8, 10, 11, 12, 12, 13, 15
kommt also insgesamt 7mal vor:
"Die Schulautonomie kann nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Werteinheiten zusätzlich zu den bestehenden Angeboten im unverbindlichen Bereich weitere auch in der Stundentafel nicht explizit vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen schaffen bzw. einen Förderunterricht vorsehen." Hier wird also versucht die WE-Vorgabe und -Verwaltung direkt auf die Schule abzuschieben. Nicht mehr der paedagogische Bedarf und das gesetzlich vorgesehen bestimmt das Handeln, sondern die Begrenztheit der WE-Vorgabe (ah, aeh, da, da koennt ma doch den LSI dann endlich abschaffen!).
Und ein nettes Detail von speed kills:
Ein Teil einer Bestimmung, die noch gar nicht in Kraft ist, wird nun frueher in Kraft gesetzt, damit sie rechtzeitig mit 1.September abgeaendert werden kann: "Im Bereich der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule sieht Artikel III § 2 Abs. 6 Z 2 der Verordnung für die neue Lehrplanverordnung (Lehrplan 2000) ein aufsteigendes In-Kraft-Treten beginnend mit 1. September 2000 vor. Dies bedeutet für die 4. Klasse ein In-Kraft-Treten mit 1. September 2003. Um rechtswirksam ebenfalls mit 1. September 2003 (für alle Klassen) die Stundenreduktionen verordnen zu können, soll der neue Lehrplan 2000 in seiner Urfassung hinsichtlich der 4. Klasse zeitlich früher in Kraft gesetzt werden (mit Ende des Unterrichtsjahres, sodass dies für den Schulbetrieb nicht von Relevanz ist)."
Erstmals gilt damit ein Lehrplan ausschließlich in den Ferien.
Weiterkaempfen, gemeinsam sind wir stark!
Meint immer noch Josef Gary Fuchsbauer
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