http://www.salzburg.com/sn/03/04/02/artikel/419984.html

Volle Härte bei Beamten

02. April 2003

Im öffentlichen Dienst kommt die 40-jährige Pensions-Durchrechnung rapider als im ASVG. Die ÖBBler dürfen nicht mehr mit 54,5 Jahren in die Rente.

WIEN (SN-pur).

Die Pensionsreform lässt keinen ungeschoren. Im öffentlichen Dienst kommen die Maßnahmen sogar rasanter als im ASVG. Wie dort werde auch bei den Beamten bis 2030 eine 40-jährige Durchrechnung eingeführt, teilte der zuständige Finanzsstaatssekretär Alfred Finz (ÖVP) am Dienstag im SN-Gespräch mit. Angesichts der unterschiedlichen Ausgangspositionen müsse aber das Tempo ein höheres sein.

Während sich die ASVG-Pensionen schon jetzt nach den Bezügen der letzten 15 Jahre berechnen, hatten die Beamten bisher überhaupt keine Durchrechnung. Ihre Pensionen richteten sich bis zum Vorjahr nach dem Letztbezug. Erst durch die Pensionsreform 1997 wird ab heuer auch im öffentlichen Dienst ein Durchrechnungszeitraum eingeführt, und zwar jedes Jahr ein Jahr Durchrechnung mehr. (Ziel waren 18 Jahre Durchrechnung bis 2020.) Dieses Tempo werde bis 2013 beibehalten, sagte Finz. Ab 2014 wird die Durchrechnungszeit dann - im Unterschied zum ASVG - um mehr als ein Jahr pro Kalenderjahr verlängert, so dass man 2030 bei 40 Jahren Durchrechnung anlangt (im ASVG schon 2028).

Auch die übrigen Bestandteile der ASVG-Reform kommen parallel im öffentlichen Dienst, sagte Finz. Es wird eine "Hackler-Regelung" geben und es wird ab Mitte 2004 eine schrittweise Erhöhung des Frühpensionsalters um 3,5 Jahre bis 2009 geben. Damit ist die Frühpension auch für Beamte abgeschafft. Das Pensionsalter beträgt dann 65 Jahre (im öffentlichen Dienst gibt es kein niedrigeres Pensionsalter für Frauen).

Die Erhöhung des Frühpensionsalters um 3,5 Jahre will die Regierung auch bei den Eisenbahnern vornehmen. Derzeit liegt das Frühpensionsalter für Eisenbahner bei 54,5 Jahren. An die Verlängerung der Durchrechnung der ÖBB-Pensionen (im heurigen Jahr begann auch hier - wie bei den Beamten - die Einführung einer 18-jährigen Durchrechnung bis 2020) will sich die Regierung aber erst gar nicht heranwagen. Denn um derartige Eingriffe in das ÖBB-Pensionsrecht abzuwehren, hat die Eisenbahnergewerkschaft schon bei der Pensionsreform 1997 die Zahlung erhöhter Pensionsbeiträge angeboten. ÖBBler zahlen 15,05 Prozent Pensionsbeitrag, Beamte 12,25 Prozent und ASVGler 10,75 Prozent. Würde man nun auch bei den Eisenbahnern auf 40 Jahre Durchrechnung gehen, müsste man ihnen diese erhöhten Beiträge womöglich zurückzahlen, und das will sich die Regierung nicht antun.

Einheitspension noch diese Legislaturperiode

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Vizekanzler Herbert Haupt versicherten, dass die Pensionsreform gleichermaßen auch für Bauern und Gewerbetreibende gelten wird. Und noch in dieser Legislaturperiode soll es zur "echten Harmonisierung" kommen, sagte Schüssel, also zu einem einheitlichen Pensionssystem für alle heute unter 35-Jährigen. Die Vorarbeiten seien bereits im Gange, doch nicht einfach, so der Kanzler. Ein Beispiel: Bei der Angleichung ihrer Pensionen ans ASVG verlangen die Beamten auch Abfertigungen und die Beiträge dafür muss sich der Staat erst einmal leisten können.

FPÖ-Chef und Sozialminister Herbert Haupt nahm zwei "Klarstellungen" zur Pensionsreform vor: Erstens gebe es für die, die sich schon in Pension befinden, keine Verschlechterungen. Und zweitens bekämen die Österreicher auch nach vollem Wirksamwerden der Pensionsreform im Jahr 2030 noch immer die höchsten Pensionen im gesamten EU-Raum, so Haupt.





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