Ein einziges Mal, vor Jahren, hatte ich so einen Überbucher im Wahlpflichtfach Englisch. Er bekam dann eine Note im Zeugnis in der Spalte "Freigegenstand [sic!] Englisch". Aber vielleicht kann man das trotzdem für die Matura als Wahlpflichtfach anrechnen lassen, oder diese Bestimmung wird auf dem Verordnungsweg geändert. (Interessiert heute noch jemanden die erforderliche 2/3-Mehrheit bei Schulgesetzen?)

Extra Werteinheiten dafür? Wozu? Dürfen nicht auch Wahlpflichtfächer auf 36 TeilnehmerInnen angefüllt werden?

K Forstner

P.S.

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* H. Angerer *
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* Don´t worry, be happy!*
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fällt mir wirklich nicht leicht!

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