Eine wortidente "Klarstellung" ist vom Juristen des LSR für Burgenland an die burgenländischen Direktoren gegangen. Damit ist wohl bewiesen, dass solche Verhinderungsversuche nur vom Ministerium lanciert sein können. Offensichtlich schreckt man dort vor nichts zurück, um die "renitenten" AHS-Lehrer in die Schranken zu weisen. Allerdings wird solches den Widerstand der Kollegenschaft eher noch stärken. Nebenbei gesagt: Damit ist auch klar, was man im Ministerium von Schulpartnerschaft (was werden die Eltern von solcher Ausladung halten?) und Personalvertretungsrechten hält.
Wolgfgang Salzer
----- Original Message -----
From: "Herwig Burian"
To: "Lehrerforum"
Sent: Saturday, April 05, 2003 7:58 AM
Subject: LF: Kärntner Landesschulrat zum 9.4.
> Der amtierende Kärntner Landesschulratspäsident hat am 4. April eine
> Klarstellung zu Fragen der Dienststellenversammlungen am 9. April an
> alle AHS-DirektorInnen gesandt.
>
> In diesem Schreiben weist er die Direktoren (und die eine Direktorin)
> v. a. darauf hin, dass
>
> * eine Teilnahme von Eltern und SchülerInnen an den DV's rechtlich
> nicht möglich ist,
> * die DV's möglichst in der unterrichtsfreien Zeit abzuhalten sind
> * dass ein eingeschränkter Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten ist
> und dass
> * die DirektorInnen die Einhaltung dieser Vorschriften per Weisung
> durchsetzen sollen.
>
> Vorher hat der Kärntner AHS-Fachausschuss mit Schreiben vom 2. April
> die Durchführung von dreistündigen Dienststellenversammlungen
> gemeinsam mit den Schulpartnern angeregt.
>
> Eine Frage an rechtskundige Personen im Lehrerforum: Kann man Eltern
> und SchülkerInnen nicht als Vertreter von Berufsvereinigungen
> ansehen??? Gemäß § 6, Abs. 6 des Personalvertretungsgesetzes können
> nämlich nur "Vertreter der Berufsvereinigungen" und "Vertreter der
> Verwaltung" zur Teilnahme an einer Dienststellenversammlung geladen
> werden.
>
> Das gemeinsame Auftreten von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen ist
> sicher der erfolgstreichste Weg gegen die das österreichische
> Bildungswesen schädigenden Stundenkürzungen. Der FPÖ-nahe Kärntner
> Landesschulratspräsident möchte diesen Weg scheinbar verhindern.
>
> Herwig Burian
>
>
> Im Anhang der vollständige Text der Klarstellung:
>
> Aufgrund verschienener Anfragen sind für die von der
> Personalvertretung für 9. April 2003 geplanten
> Dienststellenversammlungen gem. den einschlägigen Bestimmungen des
> Bundespersonalvertretungsgesetzes und des Schulrechts folgendes klar
> zu stellen:
>
> • Dienststellenversammlungen sind unter „tunlichst ohne Störung des
> Dienstbetriebes“ durchzuführen, d. h. mit möglichst in der
> unterrichtsfreien Zeit oder mit geringem Entfall an Unterrichtsstunden
> für die Schülerinnen und Schüler
>
> • Dienststellenversammlungen sind nicht öffentlich, der
> Dienststellenausschuss kann Vertreter der Berufsvereinigungen oder der
> Verwaltung als zur Auskunftserteilung einladen. Eltern und
> Schülerinnen und Schüler gehören keiner dieser beiden Gruppen an. Eine
> Teilnahme von Eltern oder Schülerinnen und Schüler an einer
> Dienststellenversammlung ist daher rechtswidrig.
>
> • Für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler besteht eine
> Aufsichtspflicht. Das Personalvertretungsrecht enthält die Bestimmung,
> dass ein eingeschränkter Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten ist. Bei
> einer Verletzung der Aufsichtspflicht sind mögliche Folgen von den
> dafür Verantwortlichen zu tragen. Insbesondere wird auf mögliche
> Schadenersatzforderungen im Falle von Unfällen und Verletzungen
hingewiesen.
>
> • Die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen
> trägt der Schulleiter, eine Mitverantwortung trifft den Vorsitzenden
> des Dienststellenausschusses. Wenn nötig hat der Dienststellenleiter
> mit Weisung den Dienstbetrieb sicher zu stellen. Eine solche Weisung
> ist rechtlich zulässig, wie der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat
> (VwGH 18.9.1992, Zl. 91/12/0162)
>
> • Eine Unterrichtsfreigabe für einen ganzen Vormittag oder ähnliches
> durch einen Dienstvorgesetzten wäre jedenfalls rechtswidrig.
>
>
> --
> Diese Liste wird vom Personal Computer Club (http://www.pcc.ac)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
e-mail
> an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.
>
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