Vom kleinen Unterschied zwischen einer Vereinbarung und dem Sinn dieser Vereinbarung.

Unten finden Sie die Auskunft der GÖD über die heutigen Verhandlungen. Sehe ich es richtig, dass unsere Gewerkschaftsvertreter für 2002 (also für den in Frage stehenden Zeitraum der Abgeltung der Inflation von 1,8%) zusätzlich zu den 2000 ausverhandelten 0,8% einen Prozentsatz von 0 (Null) Prozent und eine Einmalzahlubng von Euro 0.- (Null) ausverhandelt haben? Interpretiere ich weiterhin richtig, dass für die ersten sechs Monate von 2003 ein Steigerungsbetrag von 0 (null) Prozent staffelwirksam wird? Sehe ich es falsch, dass die 100 Euro Einmalzahlung für 01-06 2003 sowie die maximal 18,9 Euro pro Monat für akademische BeamtInnen einen Bruchteil der erwarteten 1 (Ein) Prozent darstellen? Heißt das, dass uns (jüngeren,
mittelalterlichen) LehrerInnen, die noch 15, 20, 25 aktive Jahre vor sich haben, dieser Verhandlungsabschluss tausende Euro kostet?

Ich enthalte mich einer expliziten Bewertung der unten angeführten Verhandlungsergebnisse.

Timo Davogg

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HP der GÖD http://www.goed.at/CN3/index.php

Nachtragsverhandlungen für das Jahr 2002 - Ergebnis

22. April 2003

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat im Sinne der Vereinbarung vom 4. Oktober 2000 mit der Bundesregierung folgende Vereinbarung erzielt:

Die Gehaltsansätze werden mit 1. Juli 2003 um 1%, jedoch maximal 18,9 Euro pro Monat, angehoben. Damit wurde das bisherige Angebot einer Einmalzahlung in Höhe von maximal 260 Euro in eine staffelwirksame Gehaltserhöhung umgewandelt.

Aufgrund des verspäteten Inflationsausgleiches wird den öffentlich Bediensteten im Juli weiters eine einmalige Abfindung von 100 Euro ausbezahlt. Dem Zentralvorstand wird dieses Ergebnis in seiner morgigen Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.



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