Da ich mir sicher war, sie noch einmal zum Zitieren zu brauchen, habe ich mir die April-Nummer der "GÖD" aufgehoben.

Dortselbst Seite 3, im Editorial von Neugebauer himself:

"'Ab 1. 1. 2002 werden die Bezüge um 0,8% erhöht; zum 1. 1. 2003 erfolgt eine Überprüfung der tatsächlichen Jahresinflationsrate für 2002 und eine sich daraus ergebende Anpassung.' Was in der Vereinbarung der Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vom 4. Oktober 2000 schwarz auf weiß festgehalten wurde, lässt keinerlei Freiraum für Interpretationen zu. Es geht vielmehr um eine einfache Rechnung, nämlich um die Differenz zwischen der Inflationsrate für 2002 von 1,8 Prozent und der bereits erfolgten Erhöhung von 0,8 Prozent. Was Pflichtschüler aus dem Effeff beherrschen, sollte eigentlich auch für den Finanzminister kein Problem darstellen: Die sich daraus ergebende Anpassung beträgt ein Prozent. Daran gibt es nichts zu deuten und zu rütteln, da ist nichts mehr zu verhandeln. [...] Eindeutige Vereinbarungen nachträglich umzudeuten hat mit Handschlagqualität nichts zu tun. Das ist Wortbruch. [...] Wie sollen Menschen in eine Politik vertrauen, die sich heute nicht mehr daran erinnert, was sie gestern schriftlich zugesichert hat?"

Auf Seite 10 ff. liest man unter dem Titel "Inflationsabgeltung für das Jahr 2002: Vertragstreue als Nagelprobe" u.a.:

"Am Zug sei nun Bundeskanzler Wolfgang Schüssel,um dessen 'Handschlagqualität' es nun gehe, so Neugebauer. Kurz: Die GÖD beharre auf jeden Fall auf die [sic] Erfüllung der Vereinbarung."

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