FÜR AHS-ABWEHRSTREIK GEGEN DIE VERORDNUNG ZUM STREICHEN VON UNTERRICHT UND DIENSTPOSTEN ANFANG MAI
Zum Beschluss des Zentralvorstandes vom 23. April 2003
„Lehrer – Stundenkürzungen“
Diesem Beschluss lag eine Stellungnahme der ARGE LehrerInnen vom 2.4.03 und ein – vermutlich in der FCG-Fraktionssitzung eingehender diskutiertes - Anliegen der BS AHS und der BS BMHS zugrunde, ebenso ein von mir eingebrachter Antrag auf Genehmigung von auf die AHS beschränkten Streikmaßnahmen zur Zurücknahme der Stundenkürzungsverordnung, wenn diese von der kommenden außerdentlichen BSL AHS (laut Koll. Jantschitsch noch Ende April d.h. unmittelbar nach Vorliegen der Ministerinnenreaktion auf die negative Begutachtung des Entwurfes, Begutachtungsende 25.4.) beschlossen werden. Im Plenum habe ich vor der Abstimmung nachgefragt, wie die wenig später angenommene Passage des ZV-Beschlussantrages zu verstehen sei.
“B e s c h l u s s des Zentralvorstandes vom 23. April 2003 Lehrer – Stundenkürzungen Die willkürliche und aufgrund falscher Zahlen beabsichtigte Stundenkürzung im Bundeslehrerbereich wird entschieden abgelehnt, da damit eine reine Budgeteinsparung und keine Entlastung der Schülerinnen und Schüler verbunden ist. Gegen die Kürzungen im Bildungsbereich und nicht zuletzt für den Fall, dass als Konsequenz dieser Maßnahmen Freisetzungen von Lehrerinnen und Lehrern erfolgen, beschließt der Zentralvorstand der GÖD für den Bereich der Bundeslehrer gewerkschaftliche Maßnahmen wirksam werden zu lassen.“
Antwort von GÖD-Vorsitzendenstellvertreter Freiler (FCG), Leiter der
Redaktionsgruppe: Mein Antrag (der den Intentionen der Wiener GBA-Obleutekonferenz vom 3.4. entspricht) sei in dem weiter gefassten ZV-Formulierung enthalten, d.h. gemeinsame Maßnahmen von AHS und BMHS-Sektion („BundeslehrerInnen“) seien wünschenswert, aber bei unterschiedlichen Befindlichkeiten in den beiden Sektionen sei ein alleiniger AHS-Streik durch diesen Beschluss ebenfalls gedeckt. Koll. Jantschitsch betont, wie wichtig ihm natürlich ein gemeinsames Vorgehen der beiden Sektionen wäre, Koll. Skala erinnert an die ARGE LehrerInnen und einen BMHS-Beschluss, der auf erfolgte Freisetzungen als Streikgrund abzielt. Auf Freisetzungen zu warten bedeutet aber, erst nach ihrem Wirksamwerden aktiv zu werden. Dieser jede Abwehrkampfmaßnahme hinauszögernde Streikgrund ist aber im ZV-Beschluss dem Streikgrund „gegen die (im vorhergehenden Satz „entschieden abgelehnten“) Kürzungen“ nachgeordnet worden.
Mit der Klarstellung des Koll. Freiler wurde in der ZV-Öffentlichkeit der BSL AHS unmissverständlich die Möglichkeit eingeräumt, noch vor dem Wirksamwerden der Verordnung in Form von Entlassungen oder Nichtverlängerungen („Freisetzungen“) im September, also noch vor den auf Mitte/Ende Mai verschobenen Lehrfächerverteilungen gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen zu setzen und damit das Ihre zu tun, um mit Unterstützung von SchulpartnerInnen, GÖD und ÖGB-Solidarität die Zurücknahme der Verordnung zur Stunden- und Dienstposteneinsparung zu erkämpfen.
Aus dem im ZV-Beschluss „subsumierten“ Antrag an den Zentralvorstand der GÖD vom 23.4.03, eingebracht von Reinhart Sellner, Bundessektion AHS, Vertreter der UGÖD im Zentralvorstand: „... Der Zentralvorstand der GÖD ermächtigt die Bundessektionsleitung AHS der GÖD auf ihrer kommenden außerordentlichen Sitzung Streikmaßnahmen für den Bereich der AHS mit dem Ziel der Zurücknahme der vom BMBWK geplanten Stundenkürzungs- und Dienstpostenabbau-Verordnung zu beschließen und in Zusammenarbeit mit dem Präsidium der GÖD zu organisieren und zu koordinieren. Die ARGE LehrerInnen wird eine den Bedürfnissen der übrigen LehrerInnensektionen angemessenen solidarischen Unterstützung dieses, in seiner ersten Phase vermutlich auf die am stärksten betroffenen AHS-Sektion beschränkten Streiks koordinieren.“
Die Begründung für diesen AHS-Streik-Antrag habe ich bei meiner Wortmeldung vorgelesen, sie wurde allgemein akzeptiert: „Streikbereitschaft gegen die Pensionskürzungspläne der Regierung und für die Durchsetzung der vollen Teureungsabgeltung für 2002 ist an den AHS immer wieder bekräftigt worden. Zu diesen großen, vom Gesamt-ÖGB bzw. von der GÖD verfolgten Anliegen kommt im AHS-Bereich die vorliegende dringende Spartenforderung, bei der es kein weiteres Zuwarten geben kann, weil ihr für spätestens Mitte Mai vorgesehenes Wirksamwerden Substanz und Qualität des öffentlichen Dienstes Schule/AHS nachhaltig angreift und weil Arbeitsbedingungen und Anstellungschancen im Schulbereich einschneidend verschlechtert werden. In den letzten beiden Jahren sind gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen einzelner Sektionen im Zentralvorstand grundsätzlich genehmigt worden – Stichworte für den Schulbereich:, „LehrerInnenpaket“ (Klassenvorstand, kleinere Klassen
u.a.) – aber nicht wirksam geworden. Dafür haben die KollegInnen an den Dienststellen immer weniger Verständnis.“
An einer Reihe von AHS laufen bereits Diskussionen und Vor-Überlegungen, wie Streikmaßnahmen auch ohne GÖD vernetzt organisiert werden können. Bei der Kundgebung des Aktionskomitees Henriettenplatz in Wien wurde das – ausgehend von den ebenfalls ohne Unterstützung der BSL AHS über den Henriettenplatz koordinierten Schulveranstaltungeboykott des Vorjahres – ebenso thematisiert wie bei der anschließenden Diskussion des unabhängigen Streikkomitees des BRG 15 Henriettenplatz, ebenso auf Dienststellenversammlungen in Wien und den Bundesländern oder bei der UBG-Kundgebung in Feldkirch. Gewählte GBA-VertreterInnen (GÖD-Basis) sind in dieser Frage ebenfalls aktiv. Wir alle wissen, dass ein Streikbeschluss der BSL AHS eine breitere und bundesweite Streikbewegung auslöst, ebenso dass ein Streik oder streikähnliche, durch ein oder mehrere Streikkomitees vernetzte Kampfmaßnahmen neben der GÖD notwendig werden können. Deshalb die BS AHS der GÖD bereits jetzt abzuschreiben, statt sie in die gewerkschaftliche Pflicht zu nehmen, nützt dem möglichen gemeinsamen Kampf gegen die Stundenkürzungen bis zum Kippen der Verordnung nicht. „Gemeinsam sind wir stark“ gilt hier und jetzt genau so wie vor zwei Jahren in Vorarlberg.
Glück auf!
Reinhart Sellner, 24.4.03
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