23.04.2003
Beschluss des Zentralvorstandes vom 23. April 2003
Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat in seiner Sitzung am 23. April 2003 folgende Themen behandelt und nachstehende Beschlüsse gefasst:


Pensionsreform

Die Entwürfe von Novellen (ASVG und Beamtenbereich) zur Pensionsreform werden vom Zentralvorstand der GÖD in der vorliegenden Form abgelehnt.

Die Alternativvorschläge entsprechend der an das BMöLS gerichteten Stellungnahme werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend klarzustellen, dass entsprechend der heutigen Einigung zwischen ÖGB und WKÖ eine parlamentarische Behandlung nicht vor 30.9. dieses Jahres erfolgen darf. Damit soll den ausstehenden sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen, mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung, genügend Raum gegeben werden.

Der Zentralvorstand beschließt für den Fall der Nichterfüllung dieser Forderung gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen.


Verwaltungsreform

Die GÖD fordert die Bundesregierung auf, die in den Gesprächen zwischen Finanzminister und den einzelnen Ressorts getroffenen Vereinbarungen und die daraus resultierenden Entwicklungskonzepte (hinsichtlich Aufgaben und Personal) offenzulegen. Ohne Transparenz und Analyse dieser Reformvorhaben und der Einhaltung der Mitwirkungsrechte vor Ort lehnt die GÖD jeden weiteren Abbau von Planstellen ab.


Lehrer - Stundenkürzungen

Die willkürliche und aufgrund falscher Zahlen beabsichtigte Stundenkürzung im Bundeslehrerbereich wird entschieden abgelehnt, da damit eine reine Budgeteinsparung und keine Entlastung der Schülerinnen und Schüler verbunden ist.

Gegen die Kürzungen im Bildungsbereich und nicht zuletzt für den Fall, dass als Konsequenz dieser Maßnahmen Freisetzungen von Lehrerinnen und Lehrern erfolgen, beschließt der Zentralvorstand der GÖD für den Bereich der Bundeslehrer gewerkschaftliche Maßnahmen wirksam werden zu lassen.


Exekutivgewerkschaft/Zollwache

Zollwachebeamte sind aufgrund ihrer qualifizierten Aus- und Weiterbildung ressourcennützend einschlägig zu verwenden und nicht in andere Bereiche abzuschieben. Der Zentralvorstand der GÖD fordert daher in diesem Zusammenhang:

Umsetzung der Wachkörperzusammenführung nur unter gleichen Bedingungen für alle Bediensteten der betroffenen Wachkörper: Möglichkeit zum Wechsel der gesamten Zollwache ins BMI - keine Zwangsüberstellung in die Allgemeine Verwaltung Ausbildungsmodule und Verwendung der Kolleginnen und Kollegen, die in das Bundesministerium für Inneres wechseln, unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung und Tätigkeit Eine Regelung im Sinne des § 22a Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes für die betroffenen Kollegen Keine finanzielle Schlechterstellung der freiwillig im BMF verbleibenden KollegInnen Übernahme der 54 VB/S in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis Zur Umsetzung o.a. Forderungen wird umgehend die Fortsetzung der Verhandlungen eingefordert. Sollten die Verhandlungen zu keinem positiven Ergebnis führen, behält sich die GÖD gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen vor.


Salzburger Krankenanstalten

Der Zentralvorstand unterstützt die Forderung der Bundessektion 9, dass auch nach einer Ausgliederung der Krankenanstalten im Bundesland Salzburg die neu eintretenden Bediensteten den Status von "Landesbediensteten" zugesichert erhalten.

Für den Fall, dass diese Forderung nicht erfüllt wird, wird das Präsidium der GÖD ermächtigt, entsprechende Kampfmaßnahmen zur Durchsetzung dieser Forderung einzuleiten.


Bundessektion Richter und Staatsanwälte

Die Bundessektion Richter und Staatsanwälte ersucht den Zentralvorstand, sich gegen jede weitere Kürzung im Bereich der Richter und Staatsanwälte auszusprechen.

Das Funktionieren der Rechtsprechung ist durch die in den letzten Jahren bereits erfolgten Kürzungen, denen keine Aufgabenreduzierung gegenübersteht, bereits ernsthaft gefährdet.

Am Beispiel der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens, das trotz eines errechneten Mehrbedarfes von 200 Staatsanwälten ohne Planstellenvermehrung durchgezogen werden soll, zeigt sich, wie wenig Verantwortungsbewusstsein die Bundesregierung hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzbarkeit eines wichtigen Gesetzesvorhabens zeigt.

Die Richter und Staatsanwälte werden vom Zentralvorstand der GÖD bei der Durchführung von Maßnahmen gegen die weitere Aushungerung der Gerichte und Staatsanwaltschaften unterstützt. Auch die geplanten weiteren Kürzungen im Bereich des nichtrichterlichen Personales, das für ein klagloses Funktionieren der Justiz unverzichtbar ist, können nicht mehr akzeptiert werden.

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