Bei Streik droht Entlassung


Eine umstrittene Frage beschäftigt Arbeitsrechtler: Müssen Streikende um ihren Job zittern?



Wien (per/red.). Wer streikt, kann theoretisch entlassen werden. Der Volksglaube, dass man bei einem Arbeitsausstand vor Entlassung automatisch geschützt ist, entbehrt jedenfalls für den Arbeitsrechtsexperten der Wirtschaftskammer, Robert Kasanic, jeder
Grundlage: Wer streikt, verletzt die arbeitsvertraglichen Pflichten. Ein Streikrecht gibt es nicht. "Damit liegt ein Entlassungstatbestand vor." Jedenfalls werde es von Betrieben im Streikfall Schadenersatzklagen gegen Streikende und den ÖGB geben.
In der Gewerkschaft sieht man das freilich anders: "Im Streik sind bestimmte arbeitsrechtliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt", meint Rechtsexperte Bernd Achitz. So sei die beharrliche Pflichtverletzung kein Grund. "Viele können gar nicht weiterarbeiten, weil es sich um zusammenhängende Prozesse handelt."
Ausjudiziert wurde eine Entlassung infolge eines Streiks noch nie. Der Linzer Arbeitsrechtsprofessor Rudolf Strasser glaubt nicht, dass man vom Einzelnen so viel juristisches Detailwissen verlangen kann. Es treffe den Arbeitnehmer daher kein Verschulden. Sehr wohl für Erfolg versprechend hält er allerdings Schadenersatzklagen gegenüber den Organisatoren eines politischen Streiks, der nicht Teil des Arbeitskampfs ist. "Der Streik ist rechtswidrig, weil er sich nicht gegen Arbeitgeber, sondern gegen die Regierung richtet und Betriebe durch Nachgeben Schäden nicht abwenden können."
Insgesamt ist die Unwissenheit rund um die Streik-Rechtsfolgen groß. Experten von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer haben Informationskampagnen für die Belegschaft und die Betriebe gestartet.
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29.04.2003 | © Die Presse | Wien



Kommentar E.W.: Dem Argument, daß ein Streik sich gegen die Arbeitgeber richtet, die an der geplanten Pensionsreform unschuldig sind (> Leitl!) anstatt gegen die Regierung, vermag ich nichts entgegenzuhalten.
Es sitzen doch wahrlich genug Gewerkschafter aller Couleurs im Parlament. Wieso nicht zuerst einmal die mobilisieren?















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