Ergänzend zu dem von Kollegen Wittek bereit gestellten Artikel, die Unterschiede eines Streiks in Vorarlberg.
Streik 1: von der GÖD genehmigte Dienststellenversammlungen nach der 1. oder 2. Unterrichtsstunde Konsequenzen für die Teilnehmer: keine
Streik 2: ganztägiger Streik (UBG)
Konsequenzen für die Teilnehmer: "besoldungsrechtliche Kürzungen müssen vorgenommen werden." "Fernbleiben vom Dienst stellt eine Dienstpflichtverletzung dar." "Sie werden daher ermahnt und gleichzeitig aufgefordert, Ihre Dienstpflichten hinkünftig zu beachten."
Tja, die GÖD weiß vielleicht nicht, wie man streikt, aber zumindest schützt sie dadurch ihre Klientel vor Dienstpflichtsverletzungen. Dieser Service allein ist wohl schon den Mitgliedsbeitrag wert, oder?
Christian Schett
PS Bregenz
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Günter Wittek
Gesendet: Montag, 28. April 2003 16:09
An: Lehrerforum
Betreff: LF: PRESSE: Einmaleins für Gewerkschafter
Gefunden unter http://www.diepresse.com/default.asp?channel=p&ressort=i&id=350724
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Von passiver Resistenz und "Perlenstreik"
Kleines Einmaleins für Gewerkschafter: Insgesamt 18 Formen
von Streik und anderen Kampfmaßnahmen kennt man im ÖGB.
WIEN (ett). Das Repertoire gewerkschaftlicher Kampfmaßnahmen ist reichhaltig. Jetzt, wo der ÖGB mit Streiks ernst macht, können sich die weitgehend Streik-entwöhnten und -ungeübten Österreicher einmal ein Bild davon machen, welche Arten des Protests es überhaupt gibt. Immerhin kennt der ÖGB 14 verschiedene Streik-Formen und dazu noch fünf weitere Kampfmaßnahmen.
Beschlossen wurde vom ÖGB-Bundesvorstand ein sogenannter Abwehrstreik. Ein solcher dient laut ÖGB-Definition "zur Verhinderung von Anschlägen auf die Arbeitsbedingungen oder die soziale Sicherheit von Arbeitnehmern". Bei einem Generalstreik legen hingegen alle Beschäftigten eines Landes die Arbeit nieder, wenn staatsbürgerliche Grundrechte oder fundamentale Arbeitsbedingungen in Gefahr sind.
Ein Betriebs- oder Unternehmenstreik erfasst die Beschäftigten einer Firma. Bei einem Schwerpunktstreik, der auch Perlenstreik genannt wird, tritt eine ausgewählte Gruppe von Arbeitnehmern in den Ausstand, ohne deren Arbeit der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann. Bei einem Punktestreik oder Schachbrettstreik protestiert abwechselnd ein Teil der Beschäftigten, um zumindest schwere Beeinträchtigungen der Produktion zu erreichen. Ein Warnstreik ist ein befristeter Ausstand, um dem Arbeitgeber den Ernst der Situation vor Augen zu führen. Ein wilder Streik ist ein Ausstand, der ohne Einvernehmen mit der Gewerkschaft erfolgt.
Weitere Formen: Solidaritätsstreik, Sitzstreik, Hungerstreik. Ein sogenannter Proteststreik, der üblicherweise befristet ist, muss sich hingegen nicht unbedingt gegen einen Betriebsinhaber richten, sondern kann sich auch auf außerbetriebliche Ereignisse richten.
An anderen Kampfmaßnahmen gibt es die Möglichkeit der passiven Resistenz, wobei alle Vorschriften extrem streng und bürokratisch beachtet werden. Möglich ist auch die Einstellung von Überstunden, weiters Protestversammlungen zur Information der Belegschaft sowie die Kündigung von Betriebsvereinbarungen.
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Diese Liste wird vom Personal Computer Club (http://www.pcc.ac) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.
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