Die AK rechnet für Hackler und Stubenmädchen -
aber weil Lehrer nicht AK-Mitglieder sind, werden
von der AK auch keine Rechenbeispiele für Lehrer
angestellt.

Günter Wittek
_________


Pensionsreform: AKNÖ-Experten rechnen auf Hochtouren
Präsident Staudinger lehnt Regierungsentwurf weiterhin zur Gänze ab

Wien (AKNÖ): Verluste bis zu 40 % und mehr sind im Dauerrecht nach wie vor möglich. Das ist der wesentlichste Kritikpunkt der AKNÖ- Experten. Der Grund: die wesentlichen Korrekturen sind nur Übergangsregelungen, die schrittweise schon ab 2007 fallen. Die skandalösen Einschnitte in den Frauenpensionen sollen hauptsächlich mittels der Kindererziehungszeiten abgefedert werden. Nicht ausreichend berücksichtigt bleiben nach wie vor die Jahre des Verdienstentganges und der Teilzeitbeschäftigung. Besonders brisant ist, dass den Regierungsberatern bei der Überarbeitung grobe Fehler
unterliefen: Arbeitnehmer können nach den Korrekturen jetzt sogar noch mehr Pension verlieren.

AKNÖ-Präsident Staudinger: "Diese Pensionsreform ist eine Totgeburt. Es gibt weder grundlegende Bereinigungen, noch werden Erwerbsbiographien, in denen Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit realistischerweise vorkommen, angemessen berücksichtigt. Beispiele zeigen, dass nach der sogenannten "Abfederung" die Pensionsverluste sogar noch höher sein können. Das ist ein Hohn gegenüber allen erwerbsfähigen Menschen! "

Nach Berechnungen der AKNÖ-Experten wird sogar ein "ideal-typischer" Arbeitnehmer, also mit 45 Beitragsjahren, und auch trotz der Übergangsbestimmungen alleine durch die Veränderung der Bemessungsgrundlage in jedem Fall 15% seiner Pension verlieren. Das Malus-System, also der 4,2 % Abzug für jedes Jahr des vorzeitigen Pensionsantrittes, bleibt weiterhin bestehen. Und dies nun schon ab dem 1.1.2004, und nicht wie im ursprünglichen Entwurf ab dem 1.7.2004. Es gibt keine wesentlichen Verbesserungen für die sogenannten HacklerInnen. Allerdings soll die "Hacklerregelung" ausgeweitet werden, und zwar für weitere Jahrgänge, und dies wiederum nur für die als "Schwerarbeiter" genannte. Eine Definition, welche ArbeitnehmerInnen als Schwerarbeiter gelten, findet sich im Entwurf jedoch nicht.

Die konkreten Beispiele:

1. Mann, Arbeitnehmer, Geburtsdatum 30.6.1944, mit 60 Jahren 46 Beitrittsjahre. Hacklerregelung. Verdienst vor der Pension 2000 Euro. Pensionsantritt 1.7.2004.
Regierungsentwurf: 1.290 Euro (Verlust -2 %)
Regierungsvorlage: 1.085 Euro (Verlust - 18%)
Im bisherigen Entwurf waren Personen geschützt, die die Anspruchsvoraussetzungen bis zum 30.6.2004 erfüllt haben!

2. Frau, Jahrgang 1968, Arbeitsbeginn mit 16 Jahren als Stubenmädchen, nur in der Winter- und Sommersaison. Einkommen 10% über Mindestlohn. Kind mit 26 Jahren, 2 Jahre Karenz, danach Teilzeit. Scheidung mit 46, danach Vollzeit in Hotel, 30 % über Mindestlohn. Mit 62 arbeitslos bis 65 Jahre. Pensionshöhe geltendes Recht: 3.191 Euro
Regierungsentwurf: 1.787 Euro (Verlust - 44 %)
Regierungsvorlage: 1.880 Euro (Verlust - 41%)

Mit geschätztem Geldwert des Jahres 2033 gerechnet.

Rückfragehinweis: AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1252
mailto:presse@aknoe.at
http://www.aknoe.at

OTS0168 2003-04-30/13:50
301350 Apr 03


--
Diese Liste wird vom Personal Computer Club (http://www.pcc.ac) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.