Aus dem Rundschreiben des Zentralvorstandes der GÖD vom 30.4.03:


An alle
Zentralvorstandsmitglieder und
die Vorsitzenden der BFG 30. April 2003

Liebe Kolleginnen und Kollegen!


Aktionstage der GÖD

Im Rahmen der ÖGB-Aktivitäten gegen die Pensionsreform 2003 veranstaltet die GÖD in der kommenden Woche um den 6. Mai Aktionstage, die
Informations- und Protestcharakter haben; gemeinsam mit dem ÖGB findet am Spätnachmittag des 13. Mai 2003 in Wien eine Großdemonstration statt (Näheres dazu folgt in Kürze).

Ihr seid eingeladen, einschlägige Veranstaltungen um den 6. Mai 2003 durchzuführen und das Echo dieser Veranstaltungen an die politische Ebene weiterzugeben (entsprechend dem beiliegenden Adress- und E-Mail-Verzeichnis).

Im Rahmen dieser Aktionstage erscheint es zweckmäßig, gegebenenfalls auch die jeweils im Vordergrund stehenden Spartenprobleme anzusprechen.

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Zu den wesentlichen Inhalten des im Ministerrat beschlossenen Pensionsreformentwurfes für Beamte und Vertragsbedienstete

Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf weist der Beschluss des Ministerrates in einigen Bereichen Verschlechterungen auf. Substantielle Änderungen sind kaum erkennbar. Nur in wenigen Bereichen sind geringfügige Verbesserungen eingearbeitet worden. Die Alternativvorschläge der GÖD sind zum größten Teil unberücksichtigt geblieben. Die eingeforderten Gespräche bzw. Verhandlungen auf Sozialpartnerebene haben ebenfalls nicht stattgefunden. Der vorliegende Gesetzesentwurf, welcher im Ministerrat vom 29. April 2003 beschlossen wurde, wird in der vorliegenden Form entschieden ABGELEHNT.

Die nachfolgenden Eckpunkte der Reform haben sich kaum verändert. ... Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 65 ... Erhöhung der Durchrechnung auf 40 Jahre ... Steigerungsbetrag bzw. Erhöhung der erforderlichen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit auf 45 Jahre ... § 236b BDG und § 588 Abs. 7 ASVG, sog. „Hacklerregelung“ - Abschläge von der Pension trotz langer beitragsgedeckter Zeiten werden nach wie vor entschieden abgelehnt. ... um ein Jahr ausgesetzte Valorisierung der Pensionen ist eine reine Geldbeschaffungsaktion und sachlich nicht begründbar ... Es wird festgehalten, dass nur der soziale Dialog vor Beschlussfassung eines Gesetzes zu Gerechtigkeit und damit Akzeptanz führen kann. Nur so kann eine gesetzliche Regelung, die einerseits den Generationenvertrag und andererseits die Kaufkraftsicherung im Alter berührt, auf eine breite Basis gestellt werden. Jede andere Vorgangsweise missachtet die berechtigten Anliegen der Betroffenen und wird von der GÖD entschieden abgelehnt. Verfassungsrechtliche Problematik ... Vertrauensschutz:... Verhältnismäßigkeit ... Dagegen müssen wir entschieden Protest erheben!

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Gewerkschaftliche Maßnahmen aus rechtlicher Sicht

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hält fest, dass die Teilnahme an gewerkschaftlichen Maßnahmen (auch in der Dienstzeit) zu den Rechten von DienstnehmerInnen zur kollektiven Durchsetzung ihrer Interessen (Artikel 11 Abs. 1 der Menschenrechtskonvention) gehört. Gewerkschaft, Personalvertretung und Betriebsräte sind vom Gesetzgeber aufgefordert, die Interessen der Beschäftigen zu wahren, zu fördern und zu verteidigen. Dazu gehört auch die Organisation von Abwehr- und Protestmaßnahmen.

Da derzeit keinerlei Verhandlungsbereitschaft signalisiert wird, ist zu erwarten, dass der Dienstgeber zur Einschüchterung von TeilnehmerInnen an gewerkschaftlichen Maßnahmen rechtliche Schritte oder Gehaltskürzungen androht. Dazu ist anzumerken, dass die Einschätzung gewerkschaftlicher Maßnahmen in erster Linie eine gesellschaftliche Frage und kein rechtliches Problem ist. Bei Streitigkeiten aus dem Zusammenhang der Teilnahme an solchen gewerkschaftlichen Maßnahmen ist gewerkschaftlicher Rechtsschutz jedenfalls vorgesehen.

Dieser Rechtsschutz gilt auch für alle Nichtmitglieder, die aus Anlass dieser gewerkschaftlichen Maßnahmen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst beitreten. JEDE NICHTTEILNAHME SCHWÄCHT UNS BEI DER DURCHSETZUNG UNSERER ZIELE!

Aus Erfahrung weist die GÖD darauf hin, dass in derartigen komplexen Situationen Äußerungen von verschiedenen Seiten abgegeben werden. Es wird daher ersucht, ausschließlich Informationen der GÖD-Zentrale zu beachten.

Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Fritz Neugebauer
Vorsitzender

E-Mail
wolfgang.schuessel@bka.gv.at
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franz.morak@bka.gv.at
karl.schweitzer@bka.gv.at
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alfred.finz@bmf.gv.at
ernst.strasser@bmi.gv.at
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