Betrifft: VORGEBLICHER Sicherstellungserlass

Liebe Leute – es sind scheinbar in den letzten Tagen Briefe des Stadtschulrates und des Fachausschusses an die Direktionen ergangen. Einer dieser Briefe ist übertitelt mit Sicherstellungserlass/WE, wobei es sich jedoch NICHT um einen Sicherstellungserlass handelt.
In dem Schreiben wird wie folgt formuliert: „Es wird darauf hingewiesen, dass der unter Punkt 2) angeführte Sicherstellungserlass als Entwurf zu betrachten ist, da aufgrund der noch nicht erlassenen Lehrplanverordnung keine Verhandlungen mit dem Fachausschuss stattgefunden haben. (...) Wir ersuchen sie auf Basis der Verordnungsentwürfe und der zugewiesenen Werteinheiten dennoch mit der Planung zu beginnen.“

Die DirektorInnen werden gebeten, eine LV zu machen, rechtliche Basis gibt es dafür keine. Das heißt in der Folge: Gehrer denkt gar nicht daran, einen Beistrich an ihrer Verordnung zu ändern, was politisch bedenklich ist. Weit gefährlicher allerdings ist der Umstand, dass mit der Erstellung der LV (ohne rechtliche
Basis) Tatsachen geschaffen werden, die in der Folge eine Veränderung oder Rücknahme unmöglich machen. Dahinter steht natürlich auch der Umstand, dass die Zeit knapp wird, und die ohnehin angespannte Situation völlig zu kippen droht, was allerdings von Gehrer zu verantworten ist – und bei ihr sollte man die Verantwortung denn auch belassen.

Auch der Wiener FA empfiehlt den DAs, auf dieser nicht-gesetzlichen Grundlage nicht mitzuarbeiten und nicht zu unterschreiben. Wir sollten diesmal auf der 14-Tage-Begutachtungsfrist bestehen und nach diesen 14 Tagen eine begründete Ablehnung der Lehrfächerverteilungen dem nichtunterschriebenen Formblatt beifügen (Kopie an Fachausschuss + Gewerkschaft).

gba borg 3

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