In der Mai-Nummer der „AHS“ findet sich auf den Seiten 108 – 113 ein ausführlicher Bericht über die Frühjahrstagung der Erweiterten Bundessektionsleitung vom 10. bis 11. März.

Acht Anträge verabschiedete die Bundessektionsleitung dort. Der 7. davon richtete sich an die GÖD und lautete:

"Die Erweiterte Bundessektionsleitung Höhere Schule fordert die GÖD mit Nachdruck auf, die bereits für Jänner 2003 angekündigten Verhandlungen bezüglich der Inflationsabgeltung für 2002 zu einem positiven Abschluss zu bringen, was nur eine volle prozentuelle und staffelwirksame Gehaltserhöhung bedeuten kann."

Wir wissen, wie die Sache ausgegangen ist: Alle L1-KollegInnen in Gehaltsstufe 6 oder höher sind um einen Teil der ihnen vertraglich zustehenden Inflationsabgeltung 2002 betrogen worden - die Ältesten um mehr als die Hälfte! (Sie hätten über € 40.- kriegen müssen, nicht nur €
18,9.) Darüber hinaus mußten sie sich noch von Neugebauer verhöhnen lassen, der der Regierung in dieser Sache "Handschlagqualität" bescheinigte.

Mich würde jetzt interessieren, was für Schlüsse die Bundessektionsleitung aus dem Umstand zieht, daß ihr Antrag im Papierkorb gelandet ist. Die Forderung war ja unmißverständlich genug: "volle prozentuelle ... Gehaltserhöhung".
Im Unterschied zu herkömmlichen Verhandlungen, wo man naturgemäß nicht seine gesamte Agenda durchbringt, ging es hier um die Umsetzung einer bereits ausverhandelten Sache - was für Konsequenzen hat nun der Bruch des gegebenen Wortes für die Bundessektionsleitung? Was bedeutet es, daß man sich auf schriftliche Vereinbarungen nicht mehr verlassen kann? Wird man bei den nächsten Tagungen weiter Papier produzieren in dem Wissen, daß selbst ein schriftlich gegebenes Wort nichts zählt?
Was hat es für einen Sinn, in Zukunft Anträge an die GÖD zu stellen, wenn dort ein Diebstahl als "Handschlagqualität" gilt?

Erich Wallner

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