Zum Nachfolgenden:
... dass sich ein Streik gegen den Dienstgeber richtet und dass der Dienstgeber (oder sein Henhapel, der uebrigens - wenn ich mich recht erinnere - das Lehrerforum abonniert hat) das nicht goutiert, ist doch normal. Liebe KollegInnen, lasst euch nicht einschuechtern. Es ist eben ein Arbeitskampf. Die eine Seite verwendet dazu die Methode Streik (und Resolution, Demonstration, LeserInnenbrief....), die andere Seite die Methode Einschuechterung und Drohung (und Schaffung vollendeter Tasachen durch Verordnungsunterschrift, Medienarbeit mit falschen Zahlen ....). Ich hoffe im Uebrigen, dass die DirketorInnen wissen auf welcher Seite sie stehen, dass Sie ArbeitnehmerInnen sind und sowohl von den Stundenkuerzungen (zumindest durch immense Mehrarbeit) als auch von der Pensionsraubform betroffen sind. Mit solidarischen Grüßen Josef Gary Fuchsbauer und auf Wiedersehen am 13.5. bei der Großdemo in Wien (und nicht in meinem Abendschulunterricht, liebe mitlesende Ministerialraete)

----- Original Message -----
From: "R. E."
To: "!Lehrerforum"
Sent: Friday, May 09, 2003 2:42 PM
Neugierig, wie die neueste Form der "Entlastung" aussehen möge, fand ich auf der BMUK-HP:

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Wichtige Information zum "Streiktag" an Pflichtschulen

Aufgrund zahlreicher Anfragen und Beschwerden von Schülern, Eltern und Lehrern wegen der Mitteilungen der Lehrergewerkschaft über "schulfrei" wegen Streiks wird Folgendes mitgeteilt:

Mitteilungen, dass an einem "Streiktag" kein Unterricht stattfindet oder sogar, dass die Kinder an diesem Tag die Schule nicht besuchen können oder sollen, sind rechtswidrig!

Die Direktorin/der Direktor ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler in der Schule beaufsichtigt werden. Sie/er ist auch verantwortlich, dass Lehrerinnen und Lehrer ihrer Dienstpflicht, Unterricht zu erteilen, nachkommen können. Prinzipiell sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet die Schule zu besuchen. Die Dienstpflicht der Lehrerinnen und Lehrer ist es, die Kinder zu unterrichten und zu beaufsichtigen.

"Schulfrei" kann nur die Schulbehörde geben. Weder vom Direktor noch von der Gewerkschaft können für Streikmaßnahmen Unterrichtstage für schulfrei erklärt werden.

Besonders beschwert haben sich berufstätige Eltern, welche ihre Kinder in die Schule schicken wollen. Alle Direktorinnen und Direktoren werden daher nochmals nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sie für die ihnen anvertrauten Kinder und deren Sicherheit verantwortlich sind.


Wien, 9. Mai 2003
Für die Bundesministerin
Mag. Oliver Henhapel

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So schaut 's aus -- ich halte daher alle Pro- oder Kontra-Jantschitsch-Diskussionsbeiträge für entbehrlich angesichts des Revivals der autoritären Staatsidee ...

meint

®
aus
Maria Hülf

PS Das hab ich erst unlängst gelesen, dass Frau Ministerin auch stellvertretende Vorsitzende des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes sind ...

--
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