Sorry,
 
dachte, es wäre klar, welches Schreiben ich meine.
Ist ja auch nicht von G persönlich, sondern von einem Hennenhampl.
 
Habe aber erfahren, dass Direktoren das als Weisung zu verstehen haben.
Deshalb meine ich, dass es sehr spannend werden wird, wie sie darauf reagieren.
 
Daniela van Ast
 
 
Wichtige Information zum "Streiktag" an Pflichtschulen
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> Aufgrund zahlreicher Anfragen und Beschwerden von Schülern, Eltern und
> Lehrern wegen der Mitteilungen der Lehrergewerkschaft über "schulfrei"
wegen
> Streiks wird Folgendes mitgeteilt:
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> Mitteilungen, dass an einem "Streiktag" kein Unterricht stattfindet oder
> sogar, dass die Kinder an diesem Tag die Schule nicht besuchen können oder
> sollen, sind rechtswidrig!
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> Die Direktorin/der Direktor ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass
> Schülerinnen und Schüler in der Schule beaufsichtigt werden. Sie/er ist
auch
> verantwortlich, dass Lehrerinnen und Lehrer ihrer Dienstpflicht,
Unterricht
> zu erteilen, nachkommen können. Prinzipiell sind Schülerinnen und Schüler
> verpflichtet die Schule zu besuchen. Die Dienstpflicht der Lehrerinnen und
> Lehrer ist es, die Kinder zu unterrichten und zu beaufsichtigen.
>
> "Schulfrei" kann nur die Schulbehörde geben. Weder vom Direktor noch von
der
> Gewerkschaft können für Streikmaßnahmen Unterrichtstage für schulfrei
> erklärt werden.
>
> Besonders beschwert haben sich berufstätige Eltern, welche ihre Kinder in
> die Schule schicken wollen. Alle Direktorinnen und Direktoren werden daher
> nochmals nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sie für die ihnen
> anvertrauten Kinder und deren Sicherheit verantwortlich sind.
>
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> Wien, 9. Mai 2003
> Für die Bundesministerin
> Mag. Oliver Henhapel
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