Lieber Wolfgang!
Par. 1 der Wahlordnung der GOeD (abgedruckt zB im GOeD-Jahrbuch 1999),
Abs. 4, Punkt 3: Bei der erstmaligen Wahl des GBA ist die Bundessektionsleitung (BSL) fuer die Ausschreibung der Wahl zustaendig.
So viel ich weiß, reicht es aber, wenn sich in der Schule KollegInnen zusammenfinden, einen GBWA (Wahlausschuss) bilden, einen Wahltermin festlegen (Fristen beachten) und diesen der BSL melden, und nach der Wahl die neuen GBA-Mitglieder auch an die BSL melden.
Wahlberechtigt sind alle, die zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung 3 Monate lang GOeD-Mitlgieder sind, kandidieren/gewaehlt werden koennen alle, die zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung 6 Monate lang GOeD-Mitlgieder sind. Der GBA besteht bei 20-50 Gewerkschaftsmitgliedern aus 3 Personen, bei 51-200 aus 4. Die Wahlkundmachung muss spaetestens 5 Wochen vor der Wahl erfolgen. Die Wahlvorschlage sind spaetestens 3 Wochen vor der Wahl beim GBWA einzubringen.
Mit solidarischen Grüßen
Josef Gary Fuchsbauer
----- Original Message -----
From: HYPERLINK "mailto:c.thurner@eunet.at"Wolfgang Kilzer
To: HYPERLINK "mailto:lehrerforum@ccc.at"'Lehrerforum'
Sent: Saturday, May 10, 2003 9:00 PM
Subject: LF: gba-gründung
wer weiß die antwort?
an einer mir bekannten - relativ neuen - schule gibt es noch keinen gewerkschaftlichen betriebsausschuss - ist es in diesem fall möglich jederzeit einen gba zu wählen, oder muss man bis zu den nächsten offiziellen gba-wahlen (in zwei jahren ist die nächste) warten ???
wolfgang kilzer
borg 3