Einschüchterungsversuche in Vorarlberg gegen UBG-Streikende durch GÖD und Land Vorarlberg
Wir haben in den letzten Tagen gesehen, dass die GÖD die KollegInnen auf das Streikrecht (Menschenrechtskonvention) aufmerksam gemacht und aufgerufen hat, sich von Einschüchterungen des Dienstgebers (dienstrechtliche Konsequenzen und Gehaltsasbzüge bei Teilnahme an einem Streik) nicht einschüchtern zu lassen und in dieser Sache nur auf die GÖD, nicht aber auf den Dienstgeber zu hören. Unterzeichnet wurde ein solches Schreiben von Neugebauer selbst.
Was für GÖD-Streikende gilt, gilt aber noch lange nicht für alle Streikenden.
In Vorarlberg fordert die GÖD der Pflichtschullehrer (wie der BMHS-Lehrer) die KollegInnen auf, sich während des Streiktags am 13. Mai AUSSCHLIESSLICH an den Dienststellen aufzuhalten. Die UBG ruft hingegen zu einer Demonstration vor dem Landhaus in Bregenz gegen Pensionsreform und Stundenkürzungen am späten Vormittag auf.
Nun weist die Pflichtschullehrer-GÖD in einem Schreiben die KollegInnen auf eine Mitteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung hin, laut der alle Streikenden, die dem Aufruf der GÖD folgen und sich während des Streiks ausschließlich an der Schule aufhalten, KEINE dienstrechtlichen Folgen und KEINEN Gehaltsabzug zu befürchten haben, SEHR WOHL ABER alle diejenigen, die an diesem Tag nicht an der Schule anwesend sind (Ermahnung und Gehaltsabzug).
Das richtet sich ganz klar gegen all diejenigen, die sich mit KollegInnen anderer Schulen und Schultypen in der Öffentlichkeit versammeln und an der Demonstration der Bildungsgewerkschaft teilnehmen wollen, statt trostlos in der Schule herumzuhocken. Ein Versuch der Einschüchterung.
Da plötzlich behauptet die GÖD, dass das Streikrecht, auf das man sich gerade noch berufen hat, nicht mehr gilt, und benutzt dabei (in gegenseitiger Absprache) sogar den Dienstgeber, dessen Einschüchterungsversuche man für sich selbst harsch zurückweist.
Die UBG hat eine Unterlassungsklage und eine einstweilige Verfügung gegen diese Beugung des Streikrechts durch das Land Vorarlberg (das dabei offensichtlich von der GÖD angetrieben wurde) eingebracht.
Wie soll übrigens bei solcher Vorgangsweise der GÖD noch die viel geforderte Zusammenarbeit beider Gewerkschaften möglich sein?
Den genauen Wortlaut des GÖD-APS-Schreibens ersehen Sie unten stehend.
Robert Sutterlütti
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