Hier der Text des APS-GÖD-Rundschreibens in Vorarlberg, auf das sich mein letztes LF-Mail bezieht und das sich gegen all diejenigen richtet, die sich an der UBG-Demonstration am 13. Mai beteiligen wollen, im Wortlaut.
 
Robert Sutterlütti  
 
----- Original Message -----
From: HYPERLINK "mailto:lechner.elisabeth@vol.at"Lechner Elisabeth
 
liebe mitstreiterInnen!
 
heute ist eine unglaubliche aussendung der aps-göd an den schulen aufgetaucht.
 
ich zitiere:
 
Am 13.5.2003 finden weder Unterricht noch irgend welche anderen dienstlichen Verrichtungen statt. Die Kolleginnen und Kollegen sind am Dienstort anwesend.
Laut Mitteilung des Amtes der Landesregierzung haben Lehrpersonen, die diesem Aufruf der GÖD-Landessektion der Pflichtschullehrer in Vorarlberg folgen oder an diesem Tag an der Schule dienstliche Tätigkeiten verrichten, nicht mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Der Gehalt ( auch für Vertragslehrer) wird nicht eingestellt. Für diesen Tag gelangt jedoch keine MDL-Vergütung zur Auszahlung.
 
Lehrpersonen, die an diesem Tag nicht an der Schule anwesend sind, haben mit den besoldungsrechtlich vorgesehenen Kürzungen und mit einer Ermahnung zu rechnen. Dies gilt selbstverständlich nicht für Lehrpersonen, die an diesem Tag krank sind oder unterrichtsfrei haben.
 
hiermit ist klar, die göd ist der verlängerte arm der landesregierung oder etwa umgekehrt?
 
unser anwalt hat sofort um stellungnahme des landes ersucht, diese ist nicht eingetroffen.
 
darum habe ich eine unterlassungsklage gegen das land vorarlberg eingebracht und eine einstweilige verfügung.
 
dies werden wir medienwirksam am montag verkaufen.
 
elisabeth