Da scheint mir der Eifer mit Koll. Fuchsbauer durchgegangen zu sein!
Sein 3. Punkt - Direktoren als Dienstgebervertreter sollten streikunwillige Lehrer aussperren - ist komplett unlogisch. Wieso sollte der Dienstgeber ein Interesse daran haben, daß nicht unterrichtet wird?
Was den Punkt 1 betrifft: Es ist natürlich wahr, daß Streikposten zum klassischen Repertoire eines Streiks gehören. - Wenn man das aber so ohne weiteres auch für die aktuelle Situation akzeptiert, dann müßte man z.B. natürlich auch der UBG das Recht zugestehen, einen von ihr einseitig ausgerufenen Streik mit Streikposten zu forcieren - gleiches Recht für alle, oder etwa nicht?
Und sollte sich eine dritte und vierte Gewerkschaft konstituieren, dann gilt das auch für die. Ob dann noch jemand den Durchblick hat, wer heute gerade zum Streiken dran ist? Und wenn der gestrige Streikposten (für den ja heute wieder Normalbetrieb ist) vom heutigen Streikposten an der Arbeit gehindert wird, dann sind wir im Kabarett gelandet.
Ich wage auch die Behauptung, daß ein erheblicher Teil der Öffentlichkeit schon jetzt nicht differenziert zwischen den Lehrern, die vorige Woche gestreikt haben, und denen, die das diese Woche tun (von den Oberösterreichern einmal ganz abgesehen). - Im übrigen geht mir in diesem Karussel die Gewerkschaft der Landwirtschaftslehrer ab* - wo sind die eigentlich abgeblieben?
Wieso haben wir uns 2001 eigentlich an den AHS die Urabstimmung angetan, wenn jetzt a) die drei Unterschriften von Jantschitsch, Weißmann und Zahradnik genügen und b) die Meinung und Akzeptanz der Kollegenschaft sowieso durch Streikposten ersetzt werden kann?
* (Wien 1, Wipplingerstraße 35, Vors.: Ing. Friedrich Rinnhofer,
Vors.-Stv.: Ing. Dominikus Plaschig)
Erich Wallner
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Kreidekreis
Gesendet: Montag, 12. Mai 2003 08:26
An: lehrerforum@ccc.at
Betreff: LF: Re: AW: AW: Zu viele offene Fragen
Lieber Kollege Wallner!
1. Sollten bei einem Streik Streikposten verhindern, dass gearbeitet wird. 2. Sollten die DirektorInnen - als betroffene und daher mitstreikende DienstnehmerInnen - die obersten Streikposten sein. 3. Wenn sie sich schon als DienstgebervertreterInnen sehen, dann sollen sie zu dem adaequaten Mittel der Aussperrung greifen und streikunwillige KollegInnen eben auch nicht unterrichten lassen. Solidaritaet! Josef Gary Fuchsbauer P.S. die Streikunwilligen koennen ja dann nachher mit dem Dienstgeber wegen der Abzuege rechtsstreiten. Uebrigens wird es auch am 13.5. (realistischerweise betrachtet) nicht um die Abzuege vom Grundgehalt, sondern nur um die Ueberstunden gehen. Und wem ein Fuenftel seiner Wochen-MDL zuviel Solidaritaet ist, der gehoert doch wirklich ausgesperrt.
----- Original Message -----
From: "Erich Wallner"
To: "'Lehrerforum'"
Sent: Sunday, May 11, 2003 7:59 AM
Subject: LF: AW: AW: Zu viele offene Fragen
> Interessieren würde mich die rechtliche Situation schon.
>
> Kollege Schett möchte also unterrichten, kann aber nicht, weil keine
> Schüler da sind. Warum aber sind keine Schüler da? Meiner Ansicht nach
> muß der/die DirektorIn gewährleisten, daß arbeitswillige Lehrer auch
> an Streiktagen arbeiten können und die Schüler entsprechend
> instruieren - eventuell einen verkürzten Stundenplan erstellen. Ein/e
> DirektorIn ist nicht Erfüllungsgehilfe
der
> Gewerkschaft, sondern verlängerter Arm des Dienstgebers. (Und wenn
ein/e
> DirektorIn als Gewerkschaftsmitglied selber streiken will, dann darf
er
> / sie aber das nicht schon Tage vorher, indem durch entsprechende
> Maßnahmen die SchülerInnen von der Schule ferngehalten werden.) Ich
> denke also, ein/e DirektorIn müßte - in Kenntnis eines geplanten
> Streiks - den ganzen Lehrkörper danach befragen, wer Unterricht halten
> will. (Das ist keine Bringschuld arbeitswilliger LehrerInnen, sondern
> eine Holschuld der Direktion - es wäre ja noch schöner, wenn sich
> ein/e LehrerIn zum regulären Unterricht noch extra anmelden müßte.)
>
> Wenn wir uns zur freien Meinung(säußerung) bekennen (und Streik ist
> auch eine Form der Meinungsäußerung), dann heißt das, daß ein/e
> KollegIn genausoviel Recht hat zu streiken, wie zu arbeiten! Ihm / ihr
> dieses Recht auf administrativem Weg zu entziehen, ist genauso unrecht
> wie Pressionsmaßnahmen gegen Streikende!
>
> Erich Wallner
>
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