Vorbemerkung E.W.: Nach einem gestrigen Blick auf die Zustände an manchen Krankenhäuser in Ö sind heute Polizei und Gericht dran (nein, nicht der Kaprun-Prozeß, das ist ein anderes Ruhmeskapitel):


DER STANDARD
Dienstag, 13. Mai 2003, Seite 10

Fünf Geständnisse und der Glaube ans Gute
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Taximordprozess: Heidegger erklärt

Salzburg - Er habe gedacht, dass "sowieso weiter ermittelt wird und die Wahrheit herauskommt". So erklärte der Angeklagte Peter Heidegger am Montag seine insgesamt fünf Geständnisse. Der Mann steht im so genannten Taximordprozess in Salzburg vor Gericht. Heidegger soll im Juni 1993 die Taxifahrerin Christa Deubler erschossen haben. Er bestritt dies nachher, wurde aber schuldig gesprochen. Danach tauchten Zweifel auf, das Verfahren wird neu aufgerollt.

Ihm sei jedenfalls erst später klar geworden, dass die Kripo-Beamten "meine Unschuld nicht beweisen werden", sagt Heidegger heute. Die fünf Geständnisse habe er davor unter Druck abgelegt. Nach zahlreichen Vernehmungen und Beschimpfungen durch Gendarmen sei er mit den Nerven fertig gewesen und habe Angst gehabt. "Mir ist vorgehalten worden, dass meine Haare im Taxi gefunden und meine Fingerabdrücke sichergestellt worden sind", schilderte Heidegger.

Als er sich hartnäckig geweigert habe, etwas mit dem Mord zu tun zu haben, habe ein Kripo-Beamter gesagt, dann werde man ihn "halt eine Nacht beleuchten, dann wird er's schon zugeben". Ihm sei gesagt worden, dass er bei einem Geständnis "billiger davonkomme", dass er, wenn er bei seiner Aussage bleibe, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher komme und dass "die sich schon freuen, wenn ich dorthin komme".

Dann kamen am Montag neue Ungereimtheiten in der Ermittlung zur Sprache. Akte von geklärten Kapitalverbrechen müssten grundsätzlich 20 Jahre lang aufgehoben werden, unwichtige Informationen fünf Jahre lang, erklärte ein Gendarm. Warum sich trotzdem kein Vermerk samt Auflistung der aufgefundenen Dokumente und Papiere des Mordopfers finden lasse, könne er ebenso wenig nachvollziehen wie die Tatsache, dass es keinen Untersuchungsbericht zu eventuellen Fingerabdrücken auf den Papieren gebe. Er könne sich das nur dadurch erklären, "dass sich der Tatverdacht nicht bestätigt hat und es deswegen auch nicht in den Ermittlungsakt eingegangen ist".


Verständnislosigkeit

"Ein wildes Chaos" ortete Verteidiger Franz Mahr im Ermittlungsakt, in dem es "kein wie auch immer geartetes System gebe". So sei etwa die zusammen mit den Dokumenten Deublers aufgefundene Bankomatkarte "nirgends dokumentiert". Bis heute gebe es keine Berichte zu wichtigen Beweismitteln, ergänzte sein Kollege Franz Gerald Hitzenbichler.

So könnten auf den Papieren Deublers ja auch Fingerabdrücke anderer Personen - der wahren Täter - gewesen sein. "Die Verteidigung und das Gericht fragen sich mit Recht: Wie kann es so etwas geben?", stellte der vorsitzende Richter Peter Reifenberger fest. (APA)




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