Ich moechte die Praxis des "blauen Briefes"
an verschiedenen Schulen erkunden.
Wir haben vor wenigen Tagen einen Brief mit dem Hinweis bekommen, dass unsere Tochter in zwei Gegenstaenden derzeit mit nichtgenuegend beurteilt wird, und dass wir daher mit den Lehrern diese beiden Faecher einen Termin fuer ein Gespraech vereinbaren sollen.

Unsere Tochter hat daraufhin mit der Lehrerin eines
erwaehnten Faches gesprochen und insbesodere
vereinbart, dass sie innerhalb der naechsten Woche
ein Referat halten wird.
Daraufhin hat die Lehrerin gesagt, dass das in Ordnung geht
und dass wir nicht zu einem Gespraech kommen brauchen.

Von anderen Lehrer-Bekannten habe ich dann erfahren,
dass dieser Brief als "Sicherheitsmassnahme" verschickt wird und eigentlich bedeutet, dass negativer Jahreabschluss noch im Bereich
des Moeglichen liegt.

Das sagt aber der Text des Briefes nicht,
der Text sagt schon klar un deutlich:
derzeit waers ein nicht genuegend.

Das war vor allem deswegen verblueffend,
weil in beiden Fachern alle bisherigen Schularbeiten
positiv waren.

Mich interessiert, ob der Text dieses Briefes
durch eine Verordnung oder eine andere
Verfahrensvorschrift vorgegeben ist,
oder ob die Schulen diesen Text selbst gestalten koennen.

Wenn Freiraum bei der Textgestaltung besteht, bitte ich
um Beispiele aus verschiedenen Schulen.

Erich Neuwirth




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